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Position 0801 – Kokosnüsse, Paranüsse, Kaschu-Nüsse

Position im Zolltarif

08Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet. Schalenfrüchte außer Kokosnüssen, Paranüssen und Kaschu-Nüssen gehören in Position 0802.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0801?

Die Position gliedert sich nach den Nussarten Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse. Kokosnüsse unterscheiden sich nach getrocknet (0801.11.00.00.0), mit innerer Fruchthaut (Endokarp) (0801.12.00.00.0) und andere (0801.19.00.00.0). Paranüsse werden nach in der Schale (0801.21.00.00.0) und ohne Schale (0801.22.00.00.0) unterschieden. Kaschu-Nüsse werden nach in der Schale (0801.31.00.00.0) und ohne Schale (0801.32.00.00.0) unterschieden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionKokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetDiese Seite
Kokosnüsse
Zolltarifnummergetrocknet
0 % · 8 vZTA
Zolltarifnummermit innerer Fruchthaut (Endokarp)
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 2 vZTA
Paranüsse
Zolltarifnummerin der Schale
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerohne Schale
0 % · 1 vZTA
Kaschu-Nüsse
Zolltarifnummerin der Schale
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerohne Schale
0 % · 4 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0801

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0801. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0801

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus7 von 7
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland7 von 7
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder7 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0801

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 1
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 2
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 8, Anmerkung 3
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
Wortlaut · Kapitel 8, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0801

Die sieben Warennummern der Position 0801 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19960801.11.00.00.0eingeführt · getrocknet
  2. 01.01.20120801.12.00.00.0eingeführt · mit innerer Fruchthaut (Endokarp)
  3. 01.01.19960801.19.00.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19960801.21.00.00.0eingeführt · in der Schale
  5. 01.01.19960801.22.00.00.0eingeführt · ohne Schale
  6. 01.01.19960801.31.00.00.0eingeführt · in der Schale
  7. 01.01.19960801.32.00.00.0eingeführt · ohne Schale

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0801

Was gehört nicht zur Position 0801?

Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Position 0801. Andere Schalenfrüchte gehören in Position 0802.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kokosflocke in Position 0801?

Kokosflocke gehört in die Zolltarifnummer 0801.11.00.00.0 für getrocknete Kokosnüsse. Kokosnüsse mit innerer Fruchthaut (Endokarp) gehören in 0801.12.00.00.0 und andere in 0801.19.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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