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Position 1404 – Andere pflanzliche Erzeugnisse

Position im Zolltarif

14Kapitel04Position

Pflanzliche Erzeugnisse wie Kokosnussschalen, Walnussschalen, Bananenblätter, Hennapulver, Kokostorf und Baumwoll-Linters gehören in Position 1404, soweit sie anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendet werden, etwa Bambus, Peddig oder Stuhlrohr, gehören anders als diese Erzeugnisse in Position 1401. Holzwolle gehört in Position 4405 und Pinselköpfe in Position 9603.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1404?

Die Position 1404 hat zwei Unterteilungen. Baumwoll-Linters gehören unter 1404.20 und sind mit der Zolltarifnummer 1404.20.00.00.0 erfasst. Unter 1404.90 fallen alle übrigen Erzeugnisse der Position, die nicht unter 1404.20 gehören. Für Kokosnussschalen, Walnussschalen, Bananenblätter, Hennapulver und Kokostorf gilt die Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelFlechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionPflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
ZolltarifnummerBaumwoll-Linters
0 % · 0 vZTA
Unterpositionandere50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 % · 34 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1404

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1404. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1404

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder1 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus1 von 2
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland1 von 2
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder2 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Barbados, Bolivien, Brasilien, Bahamas, Belize, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Haiti, Jamaika, St. Lucia, Mexiko, Nicaragua, Neuseeland, Panama, Peru, Paraguay, Suriname, El Salvador, Trinidad und Tobago, USA, Uruguay, St Vincent und die Grenadinen, Venezuela1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Kanada, Vereinigtes Königreich, USA, Vietnam1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Kanada1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Türkei1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · USA1 von 2
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Vietnam1 von 2
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Bangladesch1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle · Indien1 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder1 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder1 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1404

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 14, Anmerkung 3
3. Zu Position 1404 gehören nicht Holzwolle (Position 4405) und Pinselköpfe (Position 9603).
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 14, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 14 gehören nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind (Abschnitt XI).

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1404

Eine Warennummer der Position 1404 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721404.20.00.00.0eingeführt · Baumwoll-Linters

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1404

Was gehört nicht zur Position 1404?

Holzwolle gehört nicht zur Position 1404, sondern zur Position 4405. Pinselköpfe gehören nicht zur Position 1404, sondern zur Position 9603.

Welche Fasern gehören nicht zur Position 1404?

Nicht pflanzliche Stoffe und Fasern von der hauptsächlich zum Herstellen von Spinnstoffwaren verwendeten Art gehören nicht zur Position 1404, auch wenn sie beliebig bearbeitet sind. Andere pflanzliche Stoffe, die ausschließlich zur Herstellung von Spinnstoffen besonders bearbeitet sind, gehören in Abschnitt XI.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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