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HS-Code 1704.10 – Kaugummi, auch mit Zucker überzogen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 1704.10 erfasst Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, aus der Position 1704 für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade) im Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren. Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, die kein Kaugummi sind, gehören in die Unterposition 1704.90 mit dem Wortlaut „andere“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) in GHT.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 1704.10?

Die Zolltarifnummer 1704.10.10.00.0 gilt für Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT. Die Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 gilt für Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose von 60 GHT oder mehr. Maßgeblich ist der Saccharosegehalt.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
UnterpositionKaugummi, auch mit Zucker überzogenDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT6,2 % + 27,10 EUR je 100 kg, höchstens 17,9 % · 9 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr6,3 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1704.10

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1704.10

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 8
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1510/9626.07.1996Mit der Verordnung 1510/96 wurde ein Kreisel aus Kunststoff mit einem Kaugummi in Kugelform, der mit Zucker überzogen ist, in die damalige Warennummer 1704.10.99 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 1704.10.90.1704.10.99heute 1704.10.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-49/7307.11.19731. DER MILCHFETTGEHALT VON WAREN DER TARIFSTELLE 17.04-D-II DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS DARF DEN CHARAKTER DES ERZEUGNISSES ALS ZUCKERWARE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN GEEIGNET SEIN . 2. DER TARIFSTELLE 17.04-D-II SIND AUCH ROHMASSEN ZUR HERSTELLUNG VON …

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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