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Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 – Zuckerkaugummi, 60 GHT oder mehr

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr. Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 60 GHT gehört in die Zolltarifnummer 1704.10.10.00.0. Zu den typischen Waren zählen dragierte Kaugummi-Pastillen und Kaugummibälle, die in vZTA für diese Nummer beschrieben sind.

Typische Waren:Dragierte Kaugummi-PastillenKaugummibälle

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
UnterpositionKaugummi, auch mit Zucker überzogen
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehrDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1704.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1704.10.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1704.10.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1704.10.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0?

Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren › 1704 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße …
✓Kaugummi, auch mit Zucker überzogenDie Ware muss Kaugummi sein, auch mit Zucker überzogen. Erkennbar ist er am Vorhandensein von „Chicle gum“ oder ähnlichen nicht verzehrbaren Stoffen, unabhängig davon, ob er als Täfelchen, Dragee oder aufblasbarer Bubble gum vorliegt.
✓mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehrDer Gehalt an Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet, muss 60 GHT oder mehr betragen.
1704.10.90.00.0Zuckerkaugummi, Saccharose 60 GHT oder mehr

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0?

  • ×andere, also nicht: Kaugummi, auch mit Zucker überzogen1704.90
  • ×mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT1704.10.10.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1704.10.90

ZolltarifnummerWortlaut
1704.10.90.00.0mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1704.10.90 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI4083/25-1DeutschlandZuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um Kaugummi in Form von dragierten Pastillen, die zu je 15 g in …10.07.2028
NLBTI2024-1364-1NiederlandeKaugummibälle mit unter anderem den folgenden Merkmalen und Inhaltsstoffen: zum menschlichen Verzehr; Zucker …25.03.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1704.10.109Zuckerware; Kaugummi Bei der Ware handelt es sich um kugelförmige, bunte Kaugummis, verpackt in einem stilisierten Kaugummiautomaten aus Kunststoff in Aufmachung für den Einzelverkauf. Eine …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0

€
1704.10.90.00.0Drittlandszoll6,3 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %–––
1704.10.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,3 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 % + 50 %–––
1704.10.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll6,3 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 % + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0053alle Drittländer35 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0228Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1374Israel0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1857Mexiko6 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.1931Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8301Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,3 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Mercosurneu seit 01.05.20265,7 % + 28,08 EUR je 100 kg, höchstens 16,5 %
APS+-Länder0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 16 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,8 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Algerien0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Chile0 % + 15,45 EUR je 100 kg, höchstens 9,1 %
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 29,66 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Färöer0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Island0 % + 29,66 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Israel0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Mexiko0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Norwegen0 % + 29,66 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Syrien0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Südafrika2,8 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Tunesien0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
Zentralamerika0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 30,90 EUR je 100 kg, höchstens 18,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1704.10.10 bis 1704.10.90Kaugummi, auch mit Zucker überzogen: Hierher gehört zuckerhaltiger Kaugummi, der sich durch das Vorhandensein von „Chicle gum“ oder ähnlichen nicht verzehrbaren Stoffen kennzeichnet, in jeder Aufmachung (Täfelchen, Dragees, usw.) einschließlich des aufblasbaren „Bubble gum“ genannten Kaugummis.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
1510/9626.07.1996Eine aus zwei Hälften bestehende Kunststoffkugel mit Kreisel und mit Zucker überzogenem Kaugummi mit 69,5 GHT Saccharose wurde in die damalige Nummer 1704.10.99 eingereiht, heute gilt 1704.10.90.1704.10.99heute 1704.10.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-49/7307.11.19731. DER MILCHFETTGEHALT VON WAREN DER TARIFSTELLE 17.04-D-II DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS DARF DEN CHARAKTER DES ERZEUGNISSES ALS ZUCKERWARE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN GEEIGNET SEIN . 2. DER TARIFSTELLE 17.04-D-II SIND AUCH ROHMASSEN ZUR HERSTELLUNG VON …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 17 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1704.10.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.20081704.10.90neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr“ · aus 1704.10.11, 1704.10.19, 1704.10.91, 1704.10.99
  2. 01.01.20081704.10.90.00.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr“ · aus 1704.10.11, 1704.10.19, 1704.10.91, 1704.10.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1704.10.90.00.0

Gilt für Kaugummi aus Belarus unter 1704.10.90.00.0 ein Zusatzzoll?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Kaugummi aus Russland unter 1704.10.90.00.0 ein Zusatzzoll?

Für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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