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Position 1704 – Zuckerwaren ohne Kakaogehalt

Position im Zolltarif

17Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören Zuckerwaren ohne Kakaogehalt wie Kaugummi, Gummibärchen, Bonbons, Karamellen, Lakritz, Marshmallows und Zuckerwatte sowie weiße Schokolade. Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker gehören nicht hierher, sondern in Position 1703.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 1704 gilt für Ihre Zuckerware?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1704?

Position 1704 ist in die Unterpositionen 1704.10 für Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, und 1704.90 für andere Waren gegliedert. Kaugummi wird nach dem Gehalt an Saccharose unterschieden: weniger als 60 GHT in 1704.10.10.00.0, 60 GHT oder mehr in 1704.10.90.00.0. Unter 1704.90 folgen Süßholz-Auszug mit mehr als 10 GHT Saccharose ohne Zusatz anderer Stoffe (1704.90.10.00.0), weiße Schokolade (1704.90.30.00.0), Fondantmassen, andere Rohmassen und Marzipan in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr (1704.90.51.00.0), Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704.90.55.00.0), Dragees (1704.90.61.00.0), Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse (1704.90.65.00.0), Hartkaramellen, auch gefüllt (1704.90.71.00.0), Weichkaramellen (1704.90.75.00.0) und Komprimate (1704.90.81.00.0). Alle übrigen Waren dieser Unterposition fallen unter die Warennummer 1704.90.99.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZucker und Zuckerwaren
PositionZuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)Diese Seite
UnterpositionKaugummi, auch mit Zucker überzogen
verschieden · 11 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr
Unterpositionandere13,4 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 309 vZTA
ZolltarifnummerSüßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
Zolltarifnummerweiße Schokolade
andere
ZolltarifnummerFondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr
ZolltarifnummerHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen
ZolltarifnummerDragees
andere
ZolltarifnummerGummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
ZolltarifnummerHartkaramellen, auch gefüllt
ZolltarifnummerWeichkaramellen
andere
ZolltarifnummerKomprimate
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1704

24 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1704. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1704

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer12 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada12 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile12 von 12
senkt den ZollKontingent im Rahmen einer Zollunion · Türkei11 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Island10 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mexiko2 von 12
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Israel1 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus12 von 12
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland12 von 12
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder12 von 12
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union12 von 12
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer12 von 12
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland12 von 12
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder12 von 12
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten10 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1704

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Waren der Unterposition 1704.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 17, Zusätzliche Anmerkung 8
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-49/7307.11.1973Rohmassen zur Herstellung von Zuckerwaren, deren Zuckergehalt bei der Verarbeitung noch erhöht werden muss, gehören in die Tarifstelle 17.04-D-II, wenn sie für eine bestimmte Kategorie von Zuckerwaren spezifisch und definitiv bestimmt sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1704

Die zwölf Warennummern der Position 1704 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20081704.10.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von … · zuletzt geändert 01.01.2015
  2. 01.01.20081704.10.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von …
  3. 01.01.19721704.90.10.00.0eingeführt · Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer …
  4. 01.01.19721704.90.30.00.0eingeführt · weiße Schokolade
  5. 01.01.19721704.90.51.00.0eingeführt · Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit … · zuletzt geändert 01.01.2008
  6. 01.01.19721704.90.55.00.0eingeführt · Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen
  7. 01.01.19721704.90.61.00.0eingeführt · Dragees · zuletzt geändert 01.01.2005
  8. 01.01.19721704.90.65.00.0eingeführt · Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
  9. 01.01.19721704.90.71.00.0eingeführt · Hartkaramellen, auch gefüllt
  10. 01.01.19721704.90.75.00.0eingeführt · Weichkaramellen
  11. 01.01.19721704.90.81.00.0eingeführt · Komprimate
  12. 01.01.19721704.90.99eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.03.1992

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 1704

Ist HS-Code 1704 gleich Zolltarifnummer?

Nein, die Position 1704 ist vierstellig und damit kein anmeldefähiger Code. Eine Zolltarifnummer hat 11 Stellen, etwa 1704.90.30.00.0 für weiße Schokolade.

Welche Zolltarifnummer hat Schokolade in Position 1704?

Weiße Schokolade gehört in die Zolltarifnummer 1704.90.30.00.0. Schokolade mit Kakaogehalt gehört nicht in diese Position, denn sie erfasst nur Zuckerwaren ohne Kakaogehalt.

Welche Unterposition gilt für Kaugummi in Position 1704?

Kaugummi, auch mit Zucker überzogen, gehört in die Unterposition 1704.10. Mit weniger als 60 GHT Saccharose gilt die Zolltarifnummer 1704.10.10.00.0, mit 60 GHT oder mehr 1704.10.90.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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