01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2301?
Die Position 2301 gliedert sich nach dem Ausgangsstoff in zwei Unterpositionen. Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen sowie Grieben/Grammeln gehören in die Unterposition 2301.10 und dort in die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0. Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren gehören in die Unterposition 2301.20 und dort in die Zolltarifnummer 2301.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2301
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2301. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2301
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2301
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2301
Die zwei Warennummern der Position 2301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722301.10.00.00.0eingeführt · Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
- 01.01.19722301.20.00.00.0eingeführt · Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen …
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



