01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2209?
Die Position unterteilt sich in Weinessig und anderen Essig, jeweils nach dem Inhalt der Behältnisse von 2 l oder weniger und mehr als 2 l. Weinessig ist nach Zusätzlicher Anmerkung 11 der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist. Weinessig in Behältnissen mit 2 l oder weniger gehört in 2209.00.11.00.0, mehr als 2 l in 2209.00.19.00.0. Anderer Essig, der kein Weinessig ist, gehört in Behältnissen mit 2 l oder weniger in 2209.00.91.00.0 und mit mehr als 2 l in 2209.00.99.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2209
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2209. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2209
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2209
Anmerkungen (4)
1. Zu Kapitel 22 gehören nicht: a) Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103); b) Meerwasser (Position 2501); c) destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher Reinheit (Position 2853); d) Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 GHT (Position 2915); e) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004; f) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).
11. Für die Anwendung der Unterpositionen 2209.00.11 und 2209.00.19 gilt als „Weinessig“ der Essig, der ausschließlich durch Essigsäuregärung aus Wein hergestellt wird und einen Säuregehalt, berechnet als Essigsäure, von mindestens 60 g/l aufweist.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-185/7329.05.1974 | Erzeugnisse der damaligen Tarifstelle 22.09 C V B unterscheiden sich vom Sprit der Tarifstelle 22.09 A II dadurch, dass sie Aroma verleihende Bestandteile oder spezifische Geschmackseigenschaften aufweisen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2209
Die vier Warennummern der Position 2209 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722209.00.11.00.0eingeführt · 2 l oder weniger
- 01.01.19722209.00.19.00.0eingeführt · mehr als 2 l
- 01.01.19722209.00.91.00.0eingeführt · 2 l oder weniger
- 01.01.19722209.00.99.00.0eingeführt · mehr als 2 l
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2209
Was gehört nicht zur Position 2209?
Essigsäurelösungen in Wasser mit mehr als 10 GHT Essigsäure gehören nicht hierher, sondern in Position 2915. Zum Kochen zubereitete Erzeugnisse dieses Kapitels, die zum Trinken ungeeignet sind, gehören in Position 2103.
Welche Zolltarifnummer aus Position 2209 gilt für Weinessig?
Weinessig in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 2209.00.11.00.0. Weinessig in Behältnissen mit mehr als 2 l gehört in 2209.00.19.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile




