Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 für Geflügelmehl ist Teil des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur. Sie gehört zu Abschnitt IV, Kapitel 23, Position 2301. Die hierarchische Struktur zeigt den Weg von der übergeordneten Kategorie bis zur endgültigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionMehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln2301
- ZolltarifnummerMehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geflügelmehl
Der HS-Code für Geflügelmehl lautet 2301.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2301.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2301.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2301.10.00.00.0.
Einreihung von Geflügelmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Geflügelmehl folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geflügelmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren | 2301.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere | 2309.90.96.95.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGenießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen | 0210.99.90.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geflügelmehl (2301) ≠ Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren (2301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelmehl bleibt die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geflügelmehl (2301) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelmehl bleibt die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geflügelmehl (2301) ≠ Genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen (0210) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelmehl bleibt die Zolltarifnummer 2301.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine verwandte Position für tierische Erzeugnisse in einem anderen Kapitel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGenießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen | 0210.99.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geflügelmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14828/12-1 | Fleischknochenmehl zur Tierfütterung (Lamm) | 2301.10.00.00.0 |
| DEBTI56015/24-1 | Fleischknochenmehl der Kategorie 2 nach VO (EG) 1069/2009 | 2301.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Geflügelmehl
Importkosten für Geflügelmehl berechnen: Zollwert, Drittlandszollsatz (automatisch 0 %), Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Präferenzabkommen. Mit unserem Zollrechner erhalten Sie eine detaillierte Schätzung Ihrer Importkosten.
Zollsätze bei der Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Entdecken Sie weitere Produkte aus der Kategorie Landwirtschaftstechnik und deren Zolltarifnummern: