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Position · 4-stellig

Position 2522 – Luftkalk und hydraulischer Kalk

Position im Zolltarif

25Kapitel22Position

Zu Position 2522 gehören Luftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk. Kalksteine, die als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendet werden, gehören in Position 2521, reines Calciumoxid und reines Calciumhydroxid in Position 2825.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2522 gilt für Ihren Kalk?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2522?

Luftkalk wird nach dem Löschzustand unterteilt. Luftkalk, ungelöscht gehört in 2522.10.00.00.0 und Luftkalk, gelöscht in 2522.20.00.00.0. Hydraulischer Kalk gehört in 2522.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionLuftkalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk, ausgenommen reines Calciumoxid und Calciumhydroxid der Position 2825Diese Seite
ZolltarifnummerLuftkalk, ungelöscht
1,7 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerLuftkalk, gelöscht
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerhydraulischer Kalk
1,7 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2522

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleREACH · alle Länder3 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2522

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2522

Die drei Warennummern der Position 2522 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722522.10.00.00.0eingeführt · Luftkalk, ungelöscht
  2. 01.01.19722522.20.00.00.0eingeführt · Luftkalk, gelöscht
  3. 01.01.19722522.30.00.00.0eingeführt · hydraulischer Kalk

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2522

Welche Zolltarifnummer gilt für Luftkalk, gelöscht oder ungelöscht, und hydraulischen Kalk in Position 2522?

Luftkalk, ungelöscht gehört in 2522.10.00.00.0, Luftkalk, gelöscht in 2522.20.00.00.0 und hydraulischer Kalk in 2522.30.00.00.0. Die Zuordnung richtet sich nach dem Löschzustand des Luftkalks und danach, ob es sich um hydraulischen Kalk handelt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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