Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligCBAM

Position 2523 – Zement und Zementklinker

Position im Zolltarif

25Kapitel23Position

Zu Position 2523 gehören Zement und Zementklinker, auch gefärbt, zum Beispiel Portlandzement, weißer Zement und Tonerdezement. Luftkalk und hydraulischer Kalk gehören in Position 2522, Asbest in Position 2524.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Zement oder Zementklinker zu Position 2523?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2523?

Position 2523 ist in die Unterpositionen 2523.10 für Zementklinker und 2523.90 für anderen Zement gegliedert. Unter Portlandzement gibt es zwei Zolltarifnummern: 2523.21.00.00.0 für weißen Zement, auch künstlich gefärbt, und 2523.29.00.00.0 für anderen Portlandzement. Tonerdezement gehört in die Zolltarifnummer 2523.30.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionZement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbtDiese Seite
UnterpositionZementklinker
1,7 % · 1 vZTA
Portlandzement
Zolltarifnummerweißer Zement, auch künstlich gefärbt
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
1,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTonerdezement
1,7 % · 0 vZTA
Unterpositionanderer Zement
1,7 % · 1 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2523

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2523. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2523

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleREACH · alle Länder5 von 5
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder5 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2523

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2523

Drei der fünf Warennummern der Position 2523 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722523.21.00.00.0eingeführt · weißer Zement, auch künstlich gefärbt
  2. 01.01.19722523.29.00.00.0eingeführt · anderer
  3. 01.01.19722523.30.00.00.0eingeführt · Tonerdezement · zuletzt geändert 01.01.1990

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →