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Position · 4-stellig

Position 2524 – Asbest

Position im Zolltarif

25Kapitel24Position

Zu dieser Position gehört Asbest als Stoff im Rohzustand oder nach den in Kapitel 25 genannten Bearbeitungen. Zement gehört in Position 2523, Glimmer, auch in Blätter oder Scheiben gespalten, gehört in Position 2525.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 2524 gilt für Ihr Asbest?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2524?

Die Position unterscheidet Krokydolith von Asbest, der nicht Krokydolith ist. Krokydolith gehört in die Zolltarifnummer 2524.10.00.00.0. Asbest, der nicht Krokydolith ist, gehört in die Zolltarifnummer 2524.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionAsbestDiese Seite
ZolltarifnummerKrokydolith
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2524

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleREACH · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2524

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 25, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2524

Die zwei Warennummern der Position 2524 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20072524.10.00.00.0eingeführt · Krokydolith
  2. 01.01.20072524.90.00.00.0eingeführt · anderer

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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