01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2525?
Die Position ist nach Zustand und Art unterteilt. Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten, gehört in die Unterposition 2525.10 und in die Zolltarifnummer 2525.10.00.00.0. Glimmerpulver gehört in die Unterposition 2525.20 und in die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0. Glimmerabfall gehört in die Unterposition 2525.30 und in die Zolltarifnummer 2525.30.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2525
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2525. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2525
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2525
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2525
Die drei Warennummern der Position 2525 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722525.10.00.00.0eingeführt · Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten
- 01.01.19722525.20.00.00.0eingeführt · Glimmerpulver
- 01.01.19722525.30.00.00.0eingeführt · Glimmerabfall
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2525
Welche Zolltarifnummer gilt für Glimmer in Position 2525?
Roher Glimmer oder Glimmer, der in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten ist, gehört in die Zolltarifnummer 2525.10.00.00.0. Glimmerpulver gehört in die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 und Glimmerabfall in die Zolltarifnummer 2525.30.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

