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Position 2818 – Korund, Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid

Position im Zolltarif

28Kapitel18Position

Position 2818 umfasst künstlichen Korund, auch chemisch nicht einheitlich, sowie anderes Aluminiumoxid und Aluminiumhydroxid. Zinkoxid gehört in Position 2817, Chromoxide und -hydroxide in Position 2819.

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Gehört Ihr Schleifkorn aus künstlichem Korund zu Position 2818?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2818?

Die Position ist in die Unterpositionen 2818.10 für künstlichen Korund, 2818.20 für anderes Aluminiumoxid als künstlichen Korund und 2818.30 für Aluminiumhydroxid geteilt. Unterposition 2818.10 unterscheidet zuerst nach einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr und einem Gehalt von weniger als 98,5 GHT. Bei 98,5 GHT oder mehr gilt die Nummer 2818.10.11 für weniger als 50 % des Gesamtgewichts mit einer Korngröße von mehr als 10 mm, die Nummer 2818.10.19.00.0 für mindestens 50 % des Gesamtgewichts mit dieser Korngröße. Bei weniger als 98,5 GHT gelten die Nummer 2818.10.91 für weniger als 50 % und die Nummer 2818.10.99.00.0 für mindestens 50 % des Gesamtgewichts mit einer Korngröße von mehr als 10 mm.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
PositionKünstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Aluminiumoxid; AluminiumhydroxidDiese Seite
Unterpositionkünstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich
5,2 % · 14 vZTA
mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr
Kombinierte Nomenklaturvon dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Zolltarifnummervon dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von weniger als 98,5 GHT
Kombinierte Nomenklaturvon dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Zolltarifnummervon dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Unterpositionanderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund
4 % · 7 vZTA
UnterpositionAluminiumhydroxid
5,5 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

2818.20anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2818

10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2818. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2818

Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · China4 von 6
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder2 von 6
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China4 von 6
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder6 von 6
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD6 von 6
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder6 von 6
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2818

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
Wortlaut · Kapitel 28, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2818

Vier der sechs Warennummern der Position 2818 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20082818.10.11eingeführt · von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen · zuletzt geändert 01.07.2019
  2. 01.01.20082818.10.19.00.0eingeführt · von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
  3. 01.01.20082818.10.91eingeführt · von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen · zuletzt geändert 01.07.2011
  4. 01.01.20082818.10.99.00.0eingeführt · von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2818

Welche Unterposition gilt für anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund in Position 2818?

Anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund gehört in Unterposition 2818.20. Künstlicher Korund wird in Unterposition 2818.10 eingereiht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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