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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 2824 – Bleioxide und Mennige

Position im Zolltarif

28Kapitel24Position

Zu dieser Position gehören Bleioxide, Mennige und Orangemennige. Titanoxide gehören in Position 2823, andere Metalloxide, -hydroxide und -peroxide in Position 2825.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2824 gilt für Ihr Bleioxid?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2824?

Die Position wird in Bleimonoxid und andere Erzeugnisse unterteilt. Bleimonoxid, auch Lithargyrum oder Massicot genannt, gehört in die Unterposition 2824.10 und die Zolltarifnummer 2824.10.00.00.0. Alle übrigen Erzeugnisse der Position, die nicht Bleimonoxid sind, fallen unter „andere“ in der Unterposition 2824.90. Dafür gilt die Zolltarifnummer 2824.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelAnorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
PositionBleioxide; Mennige und OrangemennigeDiese Seite
ZolltarifnummerBleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)
5,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
5,5 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2824

Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder2 von 2
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD2 von 2
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder2 von 2
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2824

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 28, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 28 gehören, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur: a) isolierte chemische Elemente und isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten; b) wässrige Lösungen der unter Buchstabe a genannten Erzeugnisse; c) andere Lösungen der unter Buchstabe a) genannten Erzeugnisse, sofern die Aufmachung in derartigen Lösungen ausschließlich aus Sicherheits- oder Transportgründen üblich und erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Zusatz des Lösemittels das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch; d) die unter den Buchstaben a) bis c) genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Erhaltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels (einschließlich Antibackmittel); e) die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Erzeugnisse, denen ein Antistaubmittel oder zum leichteren Erkennen oder aus Sicherheitsgründen ein Farbmittel zugesetzt worden ist, vorausgesetzt, dass diese Zusätze das Erzeugnis nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter machen als für den allgemeinen Gebrauch.
Wortlaut · Kapitel 28, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gehören zu den in einer Unterposition genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2824

Die zwei Warennummern der Position 2824 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722824.10.00.00.0eingeführt · Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)
  2. 01.01.19722824.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2012

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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