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Position 2932 – Heterocyclische Verbindungen mit Sauerstoff

Position im Zolltarif

29Kapitel32Position

Heterocyclische Verbindungen, deren Heteroatome nur Sauerstoff sind, etwa Tetrahydrofuran, Furfural, Lactone und Safrol. Verbindungen, deren Heteroatome nur Stickstoff sind, gehören in Position 2933.

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Gehört Ihr Stoff mit Furanring zu HS-Code 2932?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2932?

Zuerst wird nach Verbindungen mit einem nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) unterschieden, darunter 2932.11.00.00.0 für Tetrahydrofuran, 2932.12.00.00.0 für 2-Furaldehyd (Furfural), Unterposition 2932.13 für Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol, Unterposition 2932.14 für Sucralose und Unterposition 2932.19 für andere. Danach folgen Lactone (Unterposition 2932.20), darunter 2932.20.10.00.0 für Phenolphthalein und weitere genannte Verbindungen, 2932.20.20.00.0 für gamma-Butyrolacton und die Warennummer 2932.20.90 für andere Lactone. Die übrigen Verbindungen stehen unter „andere“: 2932.91.00.00.0 für Isosafrol, 2932.92.00.00.0 für 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on, 2932.93.00.00.0 für Piperonal, 2932.94.00.00.0 für Safrol, 2932.95.00.00.0 für Tetrahydrocannabinole (alle Isomere), 2932.96.00.00.0 für Carbofuran (ISO) und Unterposition 2932.99 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelOrganische chemische Erzeugnisse
PositionHeterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)Diese Seite
Verbindungen, die einen nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) in der Struktur enthalten
ZolltarifnummerTetrahydrofuran
6,5 % · 1 vZTA
Zolltarifnummer2-Furaldehyd (Furfural)
6,5 % · 0 vZTA
UnterpositionFurfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol
6,5 % · 0 vZTA
UnterpositionSucralose
6,5 % · 2 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 5 vZTA
UnterpositionLactone
0 % bis 6,5 % · 13 vZTA
ZolltarifnummerPhenolphthalein; 1-Hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methoxycarbonyl-1-naphthyl)-3-oxo-1H,3H-benzo[de]isochromen-1-yl]-6-octadecyloxy-2-naphthoesäure; 3′-Chlor-6′-cyclohexylaminospiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; 6′-(N-Ethyl-p-toluidin)-2′-methylspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-xanthen]-3-on; Methyl-6-docosyloxy-1-hydroxy-4-[1-(4-hydroxy-3-methyl-1-phenanthryl)-3-oxo-1H,3H-naphtho[1,8-cd]pyran-1-yl]naphthalin-2-carboxylat
Zolltarifnummergamma-Butyrolacton
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerIsosafrol
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummer1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPiperonal
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerSafrol
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTetrahydrocannabinole (alle Isomere)
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCarbofuran (ISO)
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6,5 % · 34 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 2932

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2932. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2932

Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder5 von 15
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder2 von 15
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 15
erhöht den ZollBekanntmachung über die Einleitung eines Antidumping- oder Ausgleichszollverfahrens · China1 von 15
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder2 von 15
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder15 von 15
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD15 von 15
KontrolleREACH · alle Länder5 von 15
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder5 von 15
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder5 von 15
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder3 von 15
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 15
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 15
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer1 von 15
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland1 von 15
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)1 von 15
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2932

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 7
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 29, Anmerkung 3
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Wortlaut · Kapitel 29, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2932

Elf der 15 Warennummern der Position 2932 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722932.11.00.00.0eingeführt · Tetrahydrofuran · zuletzt geändert 01.01.2006
  2. 01.01.19722932.12.00.00.0eingeführt · 2-Furaldehyd (Furfural)
  3. 01.01.20122932.20.10.00.0eingeführt · Phenolphthalein …
  4. 01.01.20122932.20.20.00.0eingeführt · gamma-Butyrolacton
  5. 01.01.20122932.20.90eingeführt · andere
  6. 01.01.19962932.91.00.00.0eingeführt · Isosafrol
  7. 01.01.19962932.92.00.00.0eingeführt · 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on
  8. 01.01.19962932.93.00.00.0eingeführt · Piperonal
  9. 01.01.19962932.94.00.00.0eingeführt · Safrol
  10. 01.01.20022932.95.00.00.0eingeführt · Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)
  11. 01.01.20222932.96.00.00.0eingeführt · Carbofuran (ISO)

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2932

Was gehört nicht zur Position 2932?

Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren gehören nicht zu Position 2932. Diese Ausschlüsse gelten nur, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus den genannten Cyclisierungsfunktionen stammen.

Welche Zolltarifnummer gilt für Tetrahydrofuran in Position 2932?

Tetrahydrofuran gehört in die Zolltarifnummer 2932.11.00.00.0. Furfural gehört in die Zolltarifnummer 2932.12.00.00.0, Sucralose in die Unterposition 2932.14.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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