01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2932?
Zuerst wird nach Verbindungen mit einem nicht kondensierten Furanring (auch hydriert) unterschieden, darunter 2932.11.00.00.0 für Tetrahydrofuran, 2932.12.00.00.0 für 2-Furaldehyd (Furfural), Unterposition 2932.13 für Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol, Unterposition 2932.14 für Sucralose und Unterposition 2932.19 für andere. Danach folgen Lactone (Unterposition 2932.20), darunter 2932.20.10.00.0 für Phenolphthalein und weitere genannte Verbindungen, 2932.20.20.00.0 für gamma-Butyrolacton und die Warennummer 2932.20.90 für andere Lactone. Die übrigen Verbindungen stehen unter „andere“: 2932.91.00.00.0 für Isosafrol, 2932.92.00.00.0 für 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on, 2932.93.00.00.0 für Piperonal, 2932.94.00.00.0 für Safrol, 2932.95.00.00.0 für Tetrahydrocannabinole (alle Isomere), 2932.96.00.00.0 für Carbofuran (ISO) und Unterposition 2932.99 für andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2932.13Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol
- 2932.13.00.10.02932.13.00.30.02932.13.00.90.0
- 2932.19andere
- 2932.19.00.15.02932.19.00.25.02932.19.00.30.02932.19.00.35.02932.19.00.38.02932.19.00.41.02932.19.00.55.02932.19.00.65.02932.19.00.70.02932.19.00.80.02932.19.00.90.0
- 2932.99andere
- 2932.99.00.03.02932.99.00.07.02932.99.00.13.02932.99.00.15.02932.99.00.18.02932.99.00.23.02932.99.00.25.02932.99.00.27.02932.99.00.28.02932.99.00.33.02932.99.00.38.02932.99.00.43.02932.99.00.45.02932.99.00.48.02932.99.00.50.02932.99.00.51.02932.99.00.57.02932.99.00.61.02932.99.00.63.02932.99.00.65.02932.99.00.83.02932.99.00.85.02932.99.00.87.02932.99.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2932
6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2932. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2932
Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2932
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2932
Elf der 15 Warennummern der Position 2932 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722932.11.00.00.0eingeführt · Tetrahydrofuran · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.19722932.12.00.00.0eingeführt · 2-Furaldehyd (Furfural)
- 01.01.20122932.20.10.00.0eingeführt · Phenolphthalein …
- 01.01.20122932.20.20.00.0eingeführt · gamma-Butyrolacton
- 01.01.20122932.20.90eingeführt · andere
- 01.01.19962932.91.00.00.0eingeführt · Isosafrol
- 01.01.19962932.92.00.00.0eingeführt · 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on
- 01.01.19962932.93.00.00.0eingeführt · Piperonal
- 01.01.19962932.94.00.00.0eingeführt · Safrol
- 01.01.20022932.95.00.00.0eingeführt · Tetrahydrocannabinole (alle Isomere)
- 01.01.20222932.96.00.00.0eingeführt · Carbofuran (ISO)
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2932
Was gehört nicht zur Position 2932?
Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren gehören nicht zu Position 2932. Diese Ausschlüsse gelten nur, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus den genannten Cyclisierungsfunktionen stammen.
Welche Zolltarifnummer gilt für Tetrahydrofuran in Position 2932?
Tetrahydrofuran gehört in die Zolltarifnummer 2932.11.00.00.0. Furfural gehört in die Zolltarifnummer 2932.12.00.00.0, Sucralose in die Unterposition 2932.14.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen





