01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 2933.21?
Die Nummern unter 2933.21 unterscheiden sich nach der genannten Verbindung. Zolltarifnummer 2933.21.00.45.0 gilt für Natrium (5S,8S)-8-Methoxy-2,4-dioxo-1,3-diazaspiro[4.5]decan-3-id (CAS RN 1400584-86-2) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr, Zolltarifnummer 2933.21.00.50.0 für 1-Brom-3-chlor-5,5-dimethylhydantoin (CAS RN 16079-88-2)/ (CAS RN 32718-18-6). Zolltarifnummer 2933.21.00.55.0 betrifft 1-Aminohydantoinhydrochlorid (CAS RN 2827-56-7), Zolltarifnummer 2933.21.00.60.0 DL-p-Hydroxyphenylhydantoin (CAS RN 2420-17-9) und Zolltarifnummer 2933.21.00.80.0 5,5-Dimethylhydantoin (CAS RN 77-71-4). Unter Zolltarifnummer 2933.21.00.90.0 mit „andere“ fallen alle übrigen Verbindungen, etwa Allantoin.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2933.21
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 2933.21?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 2933.21. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2933.21
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2933.21.00 | Hydantoin und seine Derivate: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 2933.11, 2933.21 und 2933.54 des HS. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 2933.21
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 2933.21 für 5,5-Dimethylhydantoin?
Für 5,5-Dimethylhydantoin (CAS RN 77-71-4) gilt die Zolltarifnummer 2933.21.00.80.0. Allantoin fällt unter 2933.21.00.90.0 („andere“).
Welche Stoffe gehören bei HS-Code 2933.21 nach Kapitel 29, Anmerkung 7 nicht hierher?
Nach Kapitel 29, Anmerkung 7 gehören Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren nicht zu den Positionen 2932, 2933 und 2934. Diese Ausnahme gilt nur, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus diesen Cyclisierungsfunktionen stammen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
