01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2934?
Die Position wird nach dem Ringsystem unterteilt. Die Unterposition 2934.10 erfasst Verbindungen mit einem nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert), 2934.20 Verbindungen mit einem Benzothiazolringsystem (auch hydriert), das nicht weiter kondensiert ist, und 2934.30 Verbindungen mit einem Phenothiazinringsystem (auch hydriert), das nicht weiter kondensiert ist. Unter „andere“ stehen die Nummer 2934.91.00.00.0, die Nummer 2934.92.00.00.0 für andere Fentanyle und ihre Derivate sowie die Unterposition 2934.99 mit 2934.99.60.00.0 und 2934.99.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2934.10Verbindungen, die einen nicht kondensierten Thiazolring (auch hydriert) in der Struktur …
- 2934.10.00.10.02934.10.00.20.02934.10.00.35.02934.10.00.45.02934.10.00.60.02934.10.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2934
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2934. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2934
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2934
Anmerkungen (5)
7. Zu den Positionen 2932, 2933 und 2934 gehören nicht Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, wenn die im Ring sich befindenden Heteroatome ausschließlich aus den hier aufgezählten Cyclisierungsfunktionen stammen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2934
Acht der neun Warennummern der Position 2934 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19932934.20.20.00.0eingeführt · Di(benzothiazol-2-yl)disulfid; Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze
- 01.01.19982934.20.80eingeführt · andere
- 01.01.19722934.30.10.00.0eingeführt · Thiethylperazin (INN); Thioridazin (INN) und seine Salze
- 01.01.19722934.30.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
- 01.01.20022934.91.00.00.0eingeführt · Aminorex (INN), Brotizolam (INN), Clotiazepam (INN), Cloxazolam (INN), Dextromoramid …
- 01.01.20222934.92.00.00.0eingeführt · andere Fentanyle und ihre Derivate
- 01.01.20092934.99.60.00.0eingeführt · Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN) …
- 01.01.20022934.99.90eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2934
Was gehört nicht zur Position 2934?
Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride mehrbasischer Carbonsäuren, cyclische Ester mehrwertiger Alkohole oder mehrwertiger Phenole mit mehrbasischen Säuren und Imide mehrbasischer Säuren gehören nicht zur Position 2934, wenn die Heteroatome im Ring ausschließlich aus diesen Cyclisierungsfunktionen stammen.
Welche Zolltarifnummer gilt für Benzothiazol-2-thiol in Position 2934?
Benzothiazol-2-thiol (Mercaptobenzthiazol) und seine Salze gehören in die Zolltarifnummer 2934.20.20.00.0. Alle übrigen Verbindungen mit einem Benzothiazolringsystem, das nicht weiter kondensiert ist, gehören in die Warennummer 2934.20.80.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen








