01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3104?
Kaliumchlorid ist in Unterposition 3104.20 gegliedert, und zwar nach dem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, bezogen auf den wasserfreien Stoff: 40 GHT oder weniger gehören in 3104.20.10.00.0, mehr als 40 bis 62 GHT in 3104.20.50.00.0 und mehr als 62 GHT in 3104.20.90.00.0. Kaliumsulfat gehört in 3104.30.00.00.0. Erzeugnisse, die weder Kaliumchlorid noch Kaliumsulfat sind, gehören in 3104.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3104
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3104. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3104
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3104
Anmerkungen (2)
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3104
Die fünf Warennummern der Position 3104 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723104.20.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von 40 GHT oder weniger, bezogen auf den … · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.19723104.20.50.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von mehr als 40 bis 62 GHT, bezogen auf … · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.19723104.20.90.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als K₂O, von mehr als 62 GHT, bezogen auf den … · zuletzt geändert 01.01.1991
- 01.01.19723104.30.00.00.0eingeführt · Kaliumsulfat
- 01.01.19723104.90.00.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

