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Position 3105 – Mineralische und chemische Düngemittel

Position im Zolltarif

31Kapitel05Position

Zu dieser Position gehören mineralische oder chemische Düngemittel, die zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten, sowie andere Düngemittel, die als Düngemittel verwendet werden und als Hauptbestandteil einen oder mehrere dieser Stoffe enthalten. Mineralische oder chemische Kalidüngemittel gehören in Position 3104, sofern sie nicht wie in Position 3105 aufgemacht sind. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gehören auch rein zu dieser Position.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 3105 gilt für Ihren Dünger?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3105?

Die Position gliedert sich zuerst nach Aufmachung: 3105.10 erfasst Erzeugnisse in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger. 3105.20 umfasst Düngemittel mit allen drei Stoffen Stickstoff, Phosphor und Kalium, wobei die Warennummer 3105.20.10 nur bei einem Stickstoffgehalt von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gilt und die Warennummer 3105.20.90 die übrigen Erzeugnisse dieser Unterposition erfasst. Einzelne Düngemittel stehen unter den Zolltarifnummern 3105.30.00.00.0 für Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), 3105.40.00.00.0 für Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und 3105.60.00.00.0 für Düngemittel mit Phosphor und Kalium. Düngemittel mit Stickstoff und Phosphor teilen sich in 3105.51 für Nitrate und Phosphate enthaltende und 3105.59 für andere; 3105.90 erfasst alle übrigen, dort gilt die Warennummer 3105.90.20 für mehr als 10 GHT Stickstoff und 3105.90.80 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder wenigerDiese Seite
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
6,5 % · 12 vZTA
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 4 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 2 vZTA
andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
UnterpositionNitrate und Phosphate enthaltend6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 0 vZTA
Unterpositionandere6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t · 7 vZTA
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
3,2 % · 3 vZTA
Unterpositionandere
verschieden · 8 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

3105.10Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem …

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Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3105

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3105. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3105

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Russland5 von 10
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder4 von 10
erhöht den ZollAntidumpingzoll · Russland5 von 10
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder9 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder3 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union3 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer3 von 10
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland3 von 10
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder2 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3105

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3105

Sieben der zehn Warennummern der Position 3105 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20123105.20.10eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
  2. 01.01.20123105.20.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19723105.30.00.00.0eingeführt · Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) · zuletzt geändert 01.01.1998
  4. 01.01.19723105.40.00.00.0eingeführt · Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit … · zuletzt geändert 01.01.2015
  5. 01.01.19723105.60.00.00.0eingeführt · mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium … · zuletzt geändert 01.01.2012
  6. 01.01.20143105.90.20eingeführt · mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff
  7. 01.01.20143105.90.80eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3105

Ist der HS-Code 3105 gleich der Zolltarifnummer?

Nein. Die Position 3105 umfasst nur vier Stellen, eine Zolltarifnummer hat elf. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System, die Stellen 7 und 8 der Kombinierten Nomenklatur der EU und die Stellen 9 und 10 der TARIC.

Was sagt der HS-Code 3105 aus?

Er bezeichnet die Position 3105 für mineralische oder chemische Düngemittel, die zwei oder drei der Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten, für andere Düngemittel und für Erzeugnisse des Kapitels 31 in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger.

Ist der HS-Code 3105 international?

Ja. Die Position 3105 gehört zum Harmonisierten System der Weltzollorganisation, dessen Stellen in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich sind.

Welche Unterposition der Position 3105 gilt für Ihre Ware?

Die Unterposition richtet sich nach Aufmachung, Nährstoffen und Stickstoffgehalt. Erzeugnisse in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger gehören zu 3105.10, Düngemittel mit allen drei Stoffen Stickstoff, Phosphor und Kalium zu 3105.20. Mit mehr als 10 GHT Stickstoff, bezogen auf den wasserfreien Stoff, gehören sie zur Warennummer 3105.20.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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