01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3401?
Die Position ist nach Verwendung und Form unterteilt. Seifen zur Körperpflege, einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken, gehören in 3401.11.00.00.0, andere Erzeugnisse in Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren in 3401.19.00.00.0. Seifen in anderen Formen fallen unter die Unterposition 3401.20, mit 3401.20.10.00.0 für Flocken, Körner oder Pulver und 3401.20.90.00.0 für andere. Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse zum Waschen der Haut in Form einer Flüssigkeit oder Creme für den Einzelverkauf gehören in 3401.30.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3401
18 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3401. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Seife – 3401.11.00.00.0
Feuchttuch – 3401.11.00.00.0
Gesichtsreiniger – 3401.30.00.00.0
Körperpflegeprodukt – 3401.30.00.00.0
Handseife – 3401.30.00.00.0
Baby-Feuchttuch – 3401.11.00.00.0
Schönheitsseife – 3401.11.00.00.0
Seifennudel – 3401.20.10.00.0
Körper Peeling – 3401.30.00.00.0
Reinigungsöl – 3401.30.00.00.0
Toilettenseife – 3401.11.00.00.0
Reinigungsschaum – 3401.30.00.00.0
Duschgel – 3401.30.00.00.0
Schwarzseife – 3401.11.00.00.0
Flüssigseife – 3401.30.00.00.0
Stückseife – 3401.11.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3401
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3401
Anmerkungen (2)
2. Im Sinne der Position 3401 umfasst die Bezeichnung „Seifen“ nur wasserlösliche Seifen. Die Seifen und anderen Erzeugnisse dieser Position können auch Zusätze enthalten (z. B. Stoffe mit desinfizierenden oder scheuernden Eigenschaften, Füllstoffe, Heilmittel). Erzeugnisse, die Stoffe mit scheuernden Eigenschaften enthalten, gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie in Form von Tafeln, Riegeln oder geformten Stücken oder Figuren vorliegen. In anderen Formen sind sie als Scheuerpasten oder -pulver oder ähnliche Zubereitungen der Position 3405 zuzuweisen.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3401
Die fünf Warennummern der Position 3401 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723401.11.00.00.0eingeführt · zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)
- 01.01.19723401.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723401.20.10.00.0eingeführt · Flocken, Körner oder Pulver
- 01.01.19723401.20.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20023401.30.00.00.0eingeführt · organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form …
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3401
Welche Zolltarifnummer gilt für Seife zur Körperpflege in Position 3401?
Seife zur Körperpflege in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren gehört in die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0. Andere Seifen in diesen Formen gehören in 3401.19.00.00.0, Seifen in Flocken, Körnern oder Pulver in 3401.20.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen