01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3307?
Position 3307 ist in Rasiermittel, Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel, parfümierte Badesalze und andere Badezusätze sowie Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen unterteilt. Rasiermittel gehören in 3307.10.00.00.0, Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel in 3307.20.00.00.0 und parfümierte Badesalze sowie andere Badezusätze in 3307.30.00.00.0. Innerhalb der Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen gehören duftende zubereitete Räuchermittel wie „Agarbatti“ in 3307.41.00.00.0 und alle übrigen Räumzubereitungen, die keine duftenden Räuchermittel sind, in die Unterposition 3307.49. Alle übrigen Waren der Position, die nicht unter die vorherigen Geschwister fallen, gehören in 3307.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3307
27 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3307. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Lufterfrischer – 3307.49.00.90.0
Duftmelt – 3307.49.00.90.0
Räucherstäbchen – 3307.41.00.00.0
Massageöl – 3307.90.00.00.0
Hunde Shampoo – 3307.90.00.00.0
Haustier Shampoo – 3307.90.00.00.0
Nasenspray – 3307.90.00.00.0
Reed-Diffusor – 3307.49.00.90.0
Desodorierungsmittel – 3307.49.00.90.0
Kochsalzlösung – 3307.90.00.00.0
Aftershave – 3307.10.00.00.0
Deodorant – 3307.20.00.00.0
Raumspray – 3307.49.00.90.0
Bakhoor – 3307.41.00.00.0
Auto-Lufterfrischer – 3307.49.00.90.0
Badesalz – 3307.30.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3307
Rechts: wie viele der 6 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3307
Anmerkungen (4)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind.
4. Als „zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel“ im Sinne der Position 3307 gelten — unter anderem — folgende Erzeugnisse: kleine Säckchen mit Teilen von Aromapflanzen; duftende zubereitete Räuchermittel; parfümierte Papiere und Papiere, die mit Kosmetika getränkt oder überzogen sind; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche Augen; mit Riechmitteln oder Kosmetika getränkte, bestrichene oder überzogene Watte, Filze oder Vliesstoffe; zubereitete Körperpflegemittel für Tiere.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3307
Fünf der sechs Warennummern der Position 3307 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19723307.10.00.00.0eingeführt · zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel)
- 01.01.19723307.20.00.00.0eingeführt · Körperdesodorierungs- und Antitranspirationsmittel
- 01.01.19723307.30.00.00.0eingeführt · parfümierte Badesalze und andere zubereitete Badezusätze · zuletzt geändert 01.01.1999
- 01.01.19723307.41.00.00.0eingeführt · "Agarbatti" und andere duftende zubereitete Räuchermittel
- 01.01.19723307.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3307
Welche Zolltarifnummer aus Position 3307 gilt für Lufterfrischer?
Lufterfrischer gehören in die Zolltarifnummer 3307.49.00.90.0, da sie zu den Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen zählen und keine duftenden Räuchermittel sind. Räucherstäbchen fallen unter 3307.41.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen