01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3402?
Die Position gliedert sich zunächst in anionische organische grenzflächenaktive Stoffe und in andere organische grenzflächenaktive Stoffe, jeweils auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Bei den anionischen Stoffen gehören lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze in 3402.31.00.00.0, die übrigen in Unterposition 3402.39, dort wässrige Lösungen mit 30 GHT bis 50 GHT Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] in 3402.39.10.00.0 und andere in 3402.39.90. Die anderen organischen grenzflächenaktiven Stoffe teilen sich in kationische in 3402.41.00.00.0, nichtionische in Unterposition 3402.42 und andere in 3402.49.00.00.0. Zubereitungen in Aufmachung für den Einzelverkauf (Unterposition 3402.50) unterscheiden grenzflächenaktive Zubereitungen in 3402.50.10.00.0 und zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und Reinigungsmittel in 3402.50.90.00.0, während Unterposition 3402.90 (andere) grenzflächenaktive Zubereitungen in 3402.90.10 und zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und Reinigungsmittel in 3402.90.90.00.0 umfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3402.42nichtionische
- 3402.42.00.10.03402.42.00.20.03402.42.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3402
28 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3402. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Reinigungsmittel – 3402.50.90.00.0
Reinigungstablette – 3402.50.90.00.0
Glasreiniger – 3402.50.90.00.0
Putzmittel – 3402.50.90.00.0
Waschmittel – 3402.50.90.00.0
Entschäumer – 3402.90.10.90.0
Geschirrspülmittel – 3402.50.90.00.0
Polysorbat-80 – 3402.42.00.90.0
Toilettenreiniger – 3402.50.90.00.0
Bodenreiniger – 3402.50.90.00.0
Schuhreiniger – 3402.50.90.00.0
Teppichreiniger – 3402.50.90.00.0
Metallreiniger – 3402.50.90.00.0
Entkalker – 3402.50.90.00.0
Natriumlaurylsulfat – 3402.39.90.90.0
Cocamidopropylbetain – 3402.49.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3402
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3402
Anmerkungen (3)
3. „Grenzflächenaktive Stoffe“ im Sinne der Position 3402 sind Erzeugnisse, die, wenn man sie in einer Konzentration von 0,5 % bei einer Temperatur von 20 °C mit Wasser mischt und eine Stunde bei derselben Temperatur stehen lässt, a) eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit oder eine stabile Emulsion ohne Abscheidung unlöslicher Stoffe geben und b) die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 × 10–2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger herabsetzen.
5. Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Ausnahmen sind „künstliche Wachse und zubereitete Wachse“ im Sinne der Position 3404 nur: a) durch ein chemisches Verfahren hergestellte organische Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen, auch wasserlöslich; b) durch Mischen verschiedener Wachse untereinander hergestellte Erzeugnisse; c) Erzeugnisse mit den Eigenschaften von Wachsen auf der Grundlage von Wachsen oder Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten. Zu Position 3404 gehören jedoch nicht: a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen; b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521; c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch’ untereinander gemischt oder nur gefärbt; d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Positionen 3405, 3809 usw.).
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3402
Neun der zehn Warennummern der Position 3402 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20223402.31.00.00.0eingeführt · lineare Alkylbenzolsulfonsäuren und ihre Salze
- 01.01.20223402.39.10.00.0eingeführt · wässrige Lösung mit einem Gehalt an Dinatriumalkyl[oxydi(benzolsulfonat)] von 30 GHT bis …
- 01.01.20223402.39.90eingeführt · andere
- 01.01.20223402.41.00.00.0eingeführt · kationische
- 01.01.20223402.49.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20223402.50.10.00.0eingeführt · grenzflächenaktive Zubereitungen
- 01.01.20223402.50.90.00.0eingeführt · zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel
- 01.01.19723402.90.10eingeführt · grenzflächenaktive Zubereitungen
- 01.01.19723402.90.90.00.0eingeführt · zubereitete Waschmittel, Waschhilfsmittel und zubereitete Reinigungsmittel · zuletzt geändert 01.01.2009
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3402
Welche Zolltarifnummer aus Position 3402 gilt für Reinigungsmittel?
Reinigungsmittel in Aufmachung für den Einzelverkauf gehören in die Zolltarifnummer 3402.50.90.00.0. Reinigungsmittel ohne Aufmachung für den Einzelverkauf gehören in 3402.90.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen