01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3502?
Die Position ist nach Herkunft und Verarbeitung unterteilt. Eieralbumin wird in getrocknetes (Unterposition 3502.11) und anderes (Unterposition 3502.19) unterschieden, Molkenproteine (Lactalbumin) sind in 3502.20 erfasst und Albumine ohne Eieralbumin und Molkenproteine in 3502.90. Ungenießbar oder ungenießbar gemachte Ware ist jeweils gesondert ausgewiesen, etwa mit 3502.11.10.00.0 und 3502.20.10.00.0. Getrocknete Molkenproteine in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw. sind unter 3502.20.91.00.0 eingereiht, andere unter 3502.20.99.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3502
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3502. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3502
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3502
Anmerkungen (1)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Urteile des EuGH (1)
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3502
Die zehn Warennummern der Position 3502 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19963502.11.10.00.0eingeführt · ungenießbar oder ungenießbar gemacht
- 01.01.19963502.11.90eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19963502.19.10.00.0eingeführt · ungenießbar oder ungenießbar gemacht
- 01.01.19963502.19.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19963502.20.10.00.0eingeführt · ungenießbar oder ungenießbar gemacht
- 01.01.19963502.20.91.00.0eingeführt · getrocknet (in Blättern, Flocken, Kristallen, Pulver usw.)
- 01.01.19963502.20.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19963502.90.20.00.0eingeführt · ungenießbar oder ungenießbar gemacht
- 01.01.19723502.90.70.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19723502.90.90.00.0eingeführt · Albuminate und andere Albuminderivate
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

