01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3802.10?
Die Zolltarifnummer 3802.10.00.10.0 erfasst Mischungen von Aktivkohle und Polyethylen in Form von Pulver. Die Zolltarifnummer 3802.10.00.40.0 gilt für chemisch aktivierte Kohle zur Absorption und Desorption von Dämpfen in definierter oder unregelmäßiger Form mit einer Butanwirkkapazität von mindestens 5 g Butan/100 ml (nach ASTM D 5228). Die Zolltarifnummer 3802.10.00.90.0 nimmt übrige Aktivkohle auf, die eine Iod-Zahl von 300 oder mehr hat und nicht unter 3802.10.00.10.0 oder 3802.10.00.40.0 fällt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3802.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 3802.10?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 3802.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3802.10
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3802.10.00 | Aktivkohle: Die hierher gehörende Aktivkohle hat eine Iod-Zahl von 300 oder mehr nach ASTM D 4607-86 (Iod-Adsorption in mg je g Kohle). |
Urteile des EuGH (1)
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3802.10
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3802.10 für chemisch aktivierte Aktivkohle zur Dampfabsorption?
Chemisch aktivierte Kohle zur Absorption und Desorption von Dämpfen in definierter oder unregelmäßiger Form mit einer Butanwirkkapazität von mindestens 5 g Butan/100 ml (nach ASTM D 5228) gehört in die Zolltarifnummer 3802.10.00.40.0. Andere Aktivkohle mit einer Iod-Zahl von 300 oder mehr fällt in 3802.10.00.90.0, wenn sie nicht unter 3802.10.00.10.0 oder 3802.10.00.40.0 fällt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

