01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3811.90?
Die Zolltarifnummer 3811.90.00.40.0 erfasst Lösungen eines quartären Ammoniumsalzes auf der Grundlage von Polyisobutenylsuccinimid mit einem Gehalt an 2-Ethylhexanol von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 29,9 GHT. Die Zolltarifnummer 3811.90.00.50.0 gilt für Korrosionsschutzmittel mit Polyisobutenylbernsteinsäure und mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT Mineralölen, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Kraftstoffe. Die Zolltarifnummer 3811.90.00.60.0 erfasst Lösungen von Mineralölen (CAS RN 64742-52-5, 64742-53-6, 64742-56-9 oder Mischungen davon) mit einem Gehalt an Barium-, Calcium-, Magnesium- oder Zinksalz der Dinonylnaphthylsulfonsäure und ist neu seit 01.07.2026. Die Zolltarifnummer 3811.90.00.90.0 erfasst alle übrigen Erzeugnisse, die die vorangehenden Nummern nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3811.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3811.90
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 3811.90
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 3 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.07.20263811.90.00.60.0neu eingeführt · Lösung von Mineralölen (CAS RN 64742-52-5, 64742-53-6, 64742-56-9 oder Mischungen davon) mit einem Gehalt an: -Barium-, Calcium-, Magnesium- oder Zinksalz der Dinonylnaphthylsulfonsäure (CAS RN 25619-56-1, 28015-99-8, 28016-00-4 oder 57855-77-3) von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT -auch mit Barium-, Calcium-, Magnesium- oder Zinksalz einer Mischung von C3-C24-Carbonsäuren (CAS RN 68990-37-4) von nicht mehr als 25 GHT
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut