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HS-Code · weltweit gleichAntidumpingzoll Indonesien

HS-Code 3823.12 – Technische Ölsäuregemische

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 3823.12 gehören bei normaler Temperatur flüssige technische Fettsäuregemische der Position 3823 als Ölsäure, wenn sie 70 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT reine Ölsäure, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten. Stearinsäure gehört in die Unterposition 3823.11 und Tallölfettsäuren in die Unterposition 3823.13, Gemische mit 85 GHT oder mehr reiner Ölsäure gehören in die Warennummer 2916.15.00. Die Nummern darunter richten sich nach der Verwendung für die Herstellung von Tiernahrung sowie nach Kohlenstoffkettenlänge, Jodzahl und Spaltungsgrad der Fettsäuren.

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Gehört Ihr Fettsäuregemisch zu HS-Code 3823.12?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3823.12?

Die Zolltarifnummer 3823.12.00.20.0 erfasst Fettsäuren für die Herstellung von Tiernahrung mit einer Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%. Die Zolltarifnummer 3823.12.00.50.0 erfasst die übrigen für Tiernahrung verwendeten Waren. Die Zolltarifnummer 3823.12.00.70.0 erfasst Fettsäuren mit denselben Merkmalen, die nicht von einer für Tiernahrung verwendeten Art sind. Die Zolltarifnummer 3823.12.00.80.0 erfasst alle übrigen Waren.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionTechnische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination
UnterpositionÖlsäureDiese Seite
von einer für die Herstellung von Tiernahrung verwendeten Art
ZolltarifnummerFettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette
4,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,5 % · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerFettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette
4,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
4,5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3823.12

erhöht den ZollAntidumpingzoll · IndonesienFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.46,4 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3823.12

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3823.12.00Ölsäure im Sinne dieser Unterposition sind bei normaler Temperatur flüssige technische Fettsäuregemische mit einem Gehalt an reiner Ölsäure, bezogen auf die Trockenmasse, von 70 GHT oder mehr, jedoch weniger als 85 GHT. Derartige Erzeugnisse mit einem Gehalt an Ölsäure von 85 GHT oder mehr gehören zu Unterposition 2916.15.00.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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