01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3823?
Die Position ist in fünf Unterpositionen gegliedert: Stearinsäure (3823.11), Ölsäure (3823.12), Tallölfettsäuren (3823.13), andere Fettsäuren (3823.19) und technische Fettalkohole (3823.70). Die Unterposition 3823.19 gliedert sich in destillierte Fettsäuren (Warennummer 3823.19.10), Destillationsfettsäuren (Warennummer 3823.19.30) und andere (Warennummer 3823.19.90) für alles, was die beiden Warennummern davor nicht erfassen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3823.13Tallölfettsäuren
- 3823.13.00.10.03823.13.00.90.0
- 3823.70technische Fettalkohole
- 3823.70.00.10.03823.70.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3823
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3823. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3823
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3823
Anmerkungen (2)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3823
Drei der sieben Warennummern der Position 3823 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19963823.19.10eingeführt · destillierte Fettsäuren
- 01.01.19963823.19.30eingeführt · Destillationsfettsäuren
- 01.01.19963823.19.90eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3823
Welche Unterposition gilt für Stearinsäure in Position 3823?
Stearinsäure gehört in die Unterposition 3823.11. Anmeldefähig ist dafür die Zolltarifnummer 3823.11.00.70.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




