01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3827?
Die Position gliedert sich zunächst nach den enthaltenen Stoffen: Mischungen mit perhalogenierten Chlorfluorkohlenstoffen (CFK) gehören in die Zolltarifnummer 3827.11.00.00.0, Mischungen mit teilhalogenierten Bromfluorkohlenwasserstoffen (HBFKW) in 3827.12.00.00.0, Mischungen mit Tetrachlorkohlenstoff in 3827.13.00.00.0, Mischungen mit 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) in 3827.14.00.00.0, Mischungen mit Halonen in 3827.20.00.00.0 und Mischungen mit Methylbromid oder Bromchlormethan in 3827.40.00.00.0. Mischungen mit teilhalogenierten Chlorfluorkohlenwasserstoffen (HCFKW) werden in den Unterpositionen 3827.31 für Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48, 3827.32 für Substanzen der Unterpositionen 2903.71 bis 2903.75 und 3827.39 für andere unterschieden. Mischungen mit Trifluormethan (HFKW-23) oder perfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW), ohne CFK oder HCFKW, sind in 3827.51 und 3827.59.00.00.0 unterteilt, und Mischungen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ohne diese Stoffe in 3827.61 bis 3827.65 nach dem Gehalt bestimmter HFKW, in 3827.68 für Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 und in 3827.69.00.00.0 für andere. Alle übrigen Mischungen fallen unter die Unterposition 3827.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3827.51Trifluormethan (HFKW-23) enthaltend
- 3827.51.00.10.03827.51.00.20.03827.51.00.90.0
- 3827.61mit einem Gehalt an 1,1,1-Trifluorethan (HFKW-143a) von 15 GHT oder mehr
- 3827.61.00.10.03827.61.00.20.03827.61.00.90.0
- 3827.62andere, nicht in der vorstehenden Unterposition inbegriffen, mit einem Gehalt an …
- 3827.62.00.10.03827.62.00.20.03827.62.00.30.03827.62.00.40.03827.62.00.50.03827.62.00.60.03827.62.00.90.0
- 3827.63andere, nicht in den vorstehenden Unterpositionen inbegriffen, mit einem Gehalt an …
- 3827.63.00.10.03827.63.00.15.03827.63.00.20.03827.63.00.29.03827.63.00.30.03827.63.00.39.03827.63.00.40.03827.63.00.49.03827.63.00.90.03827.63.00.99.0
- 3827.64andere, nicht in den vorstehenden Unterpositionen inbegriffen, mit einem Gehalt an …
- 3827.64.00.10.03827.64.00.20.03827.64.00.21.03827.64.00.22.03827.64.00.29.03827.64.00.90.0
- 3827.65andere, nicht in den vorstehenden Unterpositionen inbegriffen, mit einem Gehalt an …
- 3827.65.00.10.03827.65.00.20.03827.65.00.21.03827.65.00.29.03827.65.00.90.0
- 3827.68andere, nicht in den vorstehenden Unterpositionen inbegriffen, Substanzen der …
- 3827.68.00.10.03827.68.00.20.03827.68.00.30.03827.68.00.40.03827.68.00.50.03827.68.00.60.03827.68.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 19 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3827
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 3827. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3827
Rechts: wie viele der 19 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3827
Anmerkungen (3)
4. Entspricht ein Erzeugnis der Beschreibung einer oder mehrerer Positionen des Abschnitts VI, weil seine Bezeichnung oder Funktion dort genannt ist, und auch der Beschreibung der Position 3827, so ist es in die Position einzureihen, in deren Wortlaut seine Bezeichnung oder Funktion genannt ist, und nicht in die Position 3827.
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3827
Elf der 19 Warennummern der Position 3827 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20223827.11.00.00.0eingeführt · perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe (CFK) enthaltend, auch teilhalogenierte …
- 01.01.20223827.12.00.00.0eingeführt · teilhalogenierte Bromfluorkohlenwasserstoffe (HBFKW) enthaltend
- 01.01.20223827.13.00.00.0eingeführt · Tetrachlorkohlenstoff enthaltend
- 01.01.20223827.14.00.00.0eingeführt · 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) enthaltend
- 01.01.20223827.20.00.00.0eingeführt · Bromchlordifluormethan (Halon 1211), Bromtrifluormethan (Halon 1301) oder …
- 01.01.20223827.31.00.00.0eingeführt · Substanzen der Unterpositionen 2903.41 bis 2903.48 enthaltend
- 01.01.20223827.32.00.00.0eingeführt · andere, Substanzen der Unterpositionen 2903.71 bis 2903.75 enthaltend
- 01.01.20223827.39.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20223827.40.00.00.0eingeführt · Methylbromid (Brommethan) oder Bromchlormethan enthaltend
- 01.01.20223827.59.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20223827.69.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2026
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3827
Welche Zolltarifnummer aus Position 3827 gilt für Kältemittel?
Kältemittel fallen in Position 3827, welche Zolltarifnummer genau gilt, richtet sich nach den enthaltenen Stoffen. Mischungen mit Tetrachlorkohlenstoff gehören beispielsweise in die Zolltarifnummer 3827.13.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
