01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3916?
Die Position wird nach dem Kunststoff unterteilt, aus dem die Ware besteht. Unterposition 3916.10 erfasst Waren aus Polymeren des Ethylens, 3916.20 Waren aus Polymeren des Vinylchlorids und 3916.90 Waren aus anderen Kunststoffen. Innerhalb von 3916.90 gehören Waren aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch chemisch modifiziert, in die Warennummer 3916.90.10, Waren aus Additionspolymerisationserzeugnissen in die Warennummer 3916.90.50. Alle übrigen Waren aus anderen Kunststoffen gehören in die Zolltarifnummer 3916.90.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3916.10aus Polymeren des Ethylens
- 3916.10.00.10.03916.10.00.90.0
- 3916.20aus Polymeren des Vinylchlorids
- 3916.20.00.10.03916.20.00.99.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3916
15 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3916. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
3D-Filament – 3916.90.50.90.0
3D-Druck-Kunststoff – 3916.90.10.90.0
Kantenschutz – 3916.90.10.90.0
Wpc-Wandpaneel – 3916.10.00.90.0
Pla-Filament – 3916.90.10.90.0
Tennissaite – 3916.90.10.90.0
Kunststoff-Draht – 3916.90.10.90.0
Kunststoff-Stab – 3916.90.10.90.0
Stange – 3916.90.10.90.0
PVC-Profil – 3916.20.00.99.0
Besatz – 3916.20.00.99.0
Sockelleiste – 3916.20.00.99.0
Mähfaden – 3916.90.10.90.0
Kunststoff-Streifen – 3916.90.10.90.0
PVC-Muster – 3916.20.00.99.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3916
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3916
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3916
Drei der fünf Warennummern der Position 3916 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20103916.90.10eingeführt · aus Kondensationspolymerisations- und Umlagerungspolymerisationserzeugnissen, auch … · zuletzt geändert 01.01.2014
- 01.01.20103916.90.50eingeführt · aus Additionspolymerisationserzeugnissen
- 01.01.19723916.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3916
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen