01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3915?
Position 3915 ist nach Polymeren unterteilt. Die Unterposition 3915.10 erfasst Polymere des Ethylens: Nummer 3915.10.10.00.0 für eine relative Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD) und Nummer 3915.10.20.00.0 für eine relative Dichte von 0,94 oder mehr (z. B. PE-HD). Die Nummer 3915.20.00.00.0 gilt für Polymere des Styrols und die Nummer 3915.30.00.00.0 für Polymere des Vinylchlorids. Unter der Unterposition 3915.90 stehen andere Kunststoffe: Nummer 3915.90.11.00.0 für Polymere des Propylens, Nummer 3915.90.20.00.0 für Polymere des Ethylenterephthalats (z. B. PET) und Nummer 3915.90.70.00.0 für andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
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Welche der 7 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 3915
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3915. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3915
Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3915
Anmerkungen (4)
7. Zu Position 3915 gehören nicht Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden (Positionen 3901 bis 3914).
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3915
Die sieben Warennummern der Position 3915 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20243915.10.10.00.0eingeführt · mit einer relativen Dichte von weniger als 0,94 (z. B. PE-LD)
- 01.01.20243915.10.20.00.0eingeführt · mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr (z. B. PE-HD)
- 01.01.19723915.20.00.00.0eingeführt · von Polymeren des Styrols
- 01.01.19723915.30.00.00.0eingeführt · von Polymeren des Vinylchlorids
- 01.01.19723915.90.11.00.0eingeführt · von Polymeren des Propylens · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.20243915.90.20.00.0eingeführt · von Polymeren des Ethylenterephthalats (z. B. PET)
- 01.01.20243915.90.70.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3915
Was gehört nicht zur Position 3915?
Abfälle, Schnitzel und Bruch eines einzelnen thermoplastischen Stoffes, die in Primärformen umgewandelt wurden, gehören nicht in Position 3915, sondern in die Positionen 3901 bis 3914. Die Anmerkung 7 zu Kapitel 39 regelt diesen Ausschluss.
Welche Zolltarifnummer gilt für Kunststoffabfall in Position 3915?
Kunststoffabfall gehört in die Nummer 3915.90.70.00.0. Diese Nummer steht unter der Unterposition 3915.90 für andere Kunststoffe.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




