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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 3922 – Sanitärwaren aus Kunststoffen

Position im Zolltarif

39Kapitel22Position

Zu dieser Position gehören Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, Klosettsitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen. Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Kunststoffen stehen in Position 3921, Transport- oder Verpackungsmittel sowie Stöpsel, Deckel und Verschlüsse aus Kunststoffen stehen in Position 3923.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3922?

Die Position wird nach Waren unterteilt. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken gehören in 3922.10.00.00.0. Klosettsitze und -deckel gehören in 3922.20.00.00.0. Alle übrigen Waren dieser Position, die die beiden davor nicht erfassen, fallen unter 3922.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKunststoffe und Waren daraus
PositionBadewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Bidets, Klosettschüsseln, -sitze und -deckel, Spülkästen und ähnliche Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus KunststoffenDiese Seite
ZolltarifnummerBadewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken
6,5 % · 17 vZTA
ZolltarifnummerKlosettsitze und -deckel
6,5 % · 36 vZTA
Zolltarifnummerandere
6,5 % · 6 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3922

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3922. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3922

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Abschnitt VII, Anmerkung 1
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 4
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 39, Anmerkung 5
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3922

Die drei Warennummern der Position 3922 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723922.10.00.00.0eingeführt · Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken) und Waschbecken · zuletzt geändert 01.01.2002
  2. 01.01.19723922.20.00.00.0eingeführt · Klosettsitze und -deckel
  3. 01.01.19723922.90.00.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3922

Welche Zolltarifnummer aus Position 3922 gilt für Klosettsitze und -deckel?

Klosettsitze und -deckel gehören in die Zolltarifnummer 3922.20.00.00.0. Andere Waren dieser Position, etwa eine tragbare Toilette, gehören in 3922.90.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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