01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3921?
Position 3921 gliedert sich zuerst in Waren aus Zellkunststoff und andere Waren. Aus Zellkunststoff sind die Unterpositionen 3921.11 (aus Polymeren des Styrols), 3921.12 (aus Polymeren des Vinylchlorids), 3921.13 (aus Polyurethanen), 3921.14 (aus regenerierter Cellulose) und 3921.19 (aus anderen Kunststoffen). In 3921.13 gehört Weichschaum in die Zolltarifnummer 3921.13.10.00.0, Polyurethane außer Weichschaum in die Zolltarifnummer 3921.13.90.00.0. Die Unterposition 3921.90 (andere) unterteilt sich in aus Polyester (Warennummer 3921.90.10), aus Phenolharzen (Zolltarifnummer 3921.90.30.00.0), Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder beiden Seiten (Zolltarifnummer 3921.90.41.00.0), aus Additionspolymerisationserzeugnissen (Warennummer 3921.90.60) und andere (Zolltarifnummer 3921.90.90.00.0).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 3921.11aus Polymeren des Styrols
- 3921.11.00.10.03921.11.00.90.0
- 3921.12aus Polymeren des Vinylchlorids
- 3921.12.00.20.03921.12.00.90.0
- 3921.14aus regenerierter Cellulose
- 3921.14.00.20.03921.14.00.80.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3921
30 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3921. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schaumstoff – 3921.13.10.00.0
Schaumstoff-Platte – 3921.11.00.90.0
Styropor – 3921.11.00.90.0
Pu-Schaumstoff – 3921.13.10.00.0
Hpl-Platte – 3921.90.30.00.0
Carbon-Platte – 3921.90.55.90.0
Verbundwerkstoff – 3921.90.55.90.0
Moosgummi – 3921.19.00.99.0
Gymnastikmatte – 3921.19.00.99.0
Bakelit – 3921.90.30.00.0
PVC-Schaum – 3921.12.00.90.0
Kunststoff-Matte – 3921.12.00.90.0
Memory-Schaum – 3921.13.10.00.0
Wellplatte – 3921.90.10.05.0
Küchenschwamm – 3921.13.10.00.0
Phenolharz-Block – 3921.90.30.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3921
Rechts: wie viele der 14 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3921
Anmerkungen (4)
10. Als „Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen“ im Sinne der Positionen 3920 und 3921 gelten ausschließlich Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen (ausgenommen solche des Kapitels 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form, auch bedruckt oder anders oberflächenbearbeitet, nicht geschnitten oder lediglich rechteckig oder quadratisch geschnitten (auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben), aber nicht weiter bearbeitet.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Das Urteil T-304/25 betrifft eine zusammengesetzte Ware aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz und legt dafür die Kombinierte Nomenklatur aus. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3921
Zehn der 14 Warennummern der Position 3921 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19943921.13.10.00.0eingeführt · aus Weichschaum · zuletzt geändert 08.01.2025
- 01.01.19943921.13.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20103921.90.10eingeführt · aus Polyester
- 01.01.19723921.90.30.00.0eingeführt · aus Phenolharzen · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19723921.90.41.00.0eingeführt · Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten
- 01.01.19723921.90.43.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723921.90.49.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19993921.90.55eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
- 01.01.19723921.90.60eingeführt · aus Additionspolymerisationserzeugnissen
- 01.01.19723921.90.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3921
Welche Zolltarifnummer aus Position 3921 gilt für Ihre Kunststoffplatte?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach Material und Aufbau der Platte: Polyurethan-Weichschaum gehört in 3921.13.10.00.0, Hochdruckschichtpressstoffe mit Dekorschicht auf einer oder beiden Seiten in 3921.90.41.00.0. Andere Platten aus Zellkunststoff fallen in die Unterpositionen 3921.11 bis 3921.19.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile