01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 3923?
Die Position ist nach Art der Ware unterteilt. Schachteln, Kisten und Verschläge gehören in 3923.10, Säcke und Beutel in 3923.21 und 3923.29, je nachdem, ob sie aus Polymeren des Ethylens oder aus anderen Kunststoffen bestehen. Ballons, Flaschen und Flakons stehen in 3923.30, Spulen und ähnliche Warenträger in 3923.40. Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse gehören in 3923.50, andere Waren in 3923.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 12 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 3923
49 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3923. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Plastik-Kappe – 3923.50.90.00.0
Kunststoffpalette – 3923.90.00.00.0
Kunststoff-Verpackung – 3923.21.00.00.0
Alufolienbeutel – 3923.21.00.00.0
Beutel – 3923.21.00.00.0
Schaumstoff-Verpackung – 3923.90.00.00.0
Plastikflasche – 3923.30.10.00.0
Müllbeutel – 3923.21.00.00.0
Druckverschlussbeutel – 3923.21.00.00.0
Vakuumbeutel – 3923.21.00.00.0
Luftpolsterfolie – 3923.90.00.00.0
Flaschendeckel – 3923.50.90.00.0
Kunststoff-Flaschenverschluss – 3923.50.90.00.0
Kunststoff-Box – 3923.10.90.90.0
Verpackungsbeutel – 3923.21.00.00.0
Blister – 3923.90.00.00.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 3923
Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 3923
Anmerkungen (3)
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 3923
Die zwölf Warennummern der Position 3923 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20173923.10.10.00.0eingeführt · Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff …
- 01.01.20173923.10.90eingeführt · andere
- 01.01.19723923.21.00.00.0eingeführt · aus Polymeren des Ethylens · zuletzt geändert 01.01.2013
- 01.01.19723923.29.10.00.0eingeführt · aus Poly(vinylchlorid) · zuletzt geändert 01.01.2013
- 01.01.19723923.29.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2013
- 01.01.19723923.30.10.00.0eingeführt · mit einem Fassungsvermögen von 2 l oder weniger
- 01.01.19723923.30.90.00.0eingeführt · mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 l · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.19723923.40.10.00.0eingeführt · Spulen und ähnliche Unterlagen für fotografische und kinematografische Filme oder für … · zuletzt geändert 01.01.2007
- 01.01.19723923.40.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723923.50.10.00.0eingeführt · Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln · zuletzt geändert 01.01.2023
- 01.01.19723923.50.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19723923.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2010
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 3923
Welcher HS-Code gilt für Waren aus Kunststoff in Position 3923?
Waren aus Kunststoff gehören in Position 3923, wenn sie Transport- oder Verpackungsmittel oder Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse sind. Die 6-stellige Unterposition richtet sich nach der Ware, etwa 3923.21 für Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens oder 3923.50 für Verschlüsse.
Welche Nummer aus Position 3923 gilt für Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens?
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens gehören in die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0. Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen gehören in die Unterposition 3923.29.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen