01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4808?
Die Position ist nach Merkmalen in Unterpositionen gegliedert. Unterposition 4808.10 umfasst Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert. Unterposition 4808.40 umfasst Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert. Unterposition 4808.90 umfasst alles andere, was die beiden davor genannten Unterpositionen nicht erfassen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4808
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 4808. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4808
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4808
Anmerkungen (5)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4808
Die drei Warennummern der Position 4808 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724808.10.00.00.0eingeführt · Wellpapier oder Wellpappe, auch perforiert · zuletzt geändert 01.01.1993
- 01.01.20124808.40.00.00.0eingeführt · Kraftpapier, gekreppt oder gefältelt, auch durch Pressen oder Prägen gemustert oder …
- 01.01.19724808.90.00.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4808
Welche Unterposition gilt für Wellpappe in Position 4808?
Wellpappe gehört in Unterposition 4808.10, wenn sie gewellt ist, auch mit aufgeklebter Decke, und in Rollen oder Bogen vorliegt. Die Einreihung setzt voraus, dass die Abmessungen nach Anmerkung 8 zu Kapitel 48 erfüllt sind. Bei Rollen oder Streifen muss die Breite mehr als 36 cm betragen, bei Bogen mehr als 36 cm auf einer und mehr als 15 cm auf der anderen Seite.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
