Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stellig

Position 4803 – Hygienepapiere, Tissue und Zellstoffwatte

Position im Zolltarif

48Kapitel03Position

Position 4803 erfasst Papiere für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege sowie Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert, perforiert, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen. Schreib- und Druckpapiere, weder gestrichen noch überzogen, gehören in Position 4802, Kraftpapier und Kraftpappe in Position 4804. Papiere und Vliese gehören nur dann zu dieser Position, wenn sie in Streifen oder Rollen mehr als 36 cm breit sind oder als Bogen ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm messen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 4803 gilt für Ihr Tissue-Papier?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4803?

Die Position wird in Zellstoffwatte, Tissue und übrige Waren unterteilt. Zellstoffwatte gehört in 4803.00.10.00.0. Gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue) werden nach dem Quadratmetergewicht pro Lage unterteilt: 25 g oder weniger in 4803.00.31.00.0, mehr als 25 g in 4803.00.39.00.0. Alle übrigen Waren, die weder Zellstoffwatte noch Tissue sind, gehören in 4803.00.90.00.0, und jede dieser Nummern setzt voraus, dass die Mindestmaße nach Anmerkung 8 erfüllt sind.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere von der Art, wie sie für die Herstellung von Toilettenpapier, Abschmink- oder Handtüchern, Servietten oder ähnlichen Papiererzeugnissen zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege benutzt werden, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, auch gekreppt …Diese Seite
ZolltarifnummerZellstoffwatte
0 % · 2 vZTA
gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue), mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von
Zolltarifnummer25 g oder weniger
0 % · 3 vZTA
Zolltarifnummermehr als 25 g
0 % · 8 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4803

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · Indonesien4 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4803

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4801 bis 4805 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 7, auch Papiere und Pappen, durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert, geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen oder einer Oberflächenleimung versehen, sowie Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die darüber hinaus bearbeitet sind, soweit die Position 4803 nicht etwas anderes vorschreibt.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 8
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 1
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 4
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 6
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4803

Die vier Warennummern der Position 4803 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724803.00.10.00.0eingeführt · Zellstoffwatte
  2. 01.01.19724803.00.31.00.0eingeführt · 25 g oder weniger
  3. 01.01.19724803.00.39.00.0eingeführt · mehr als 25 g
  4. 01.01.19724803.00.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4803

Welche Zolltarifnummer gilt für Tissue in Position 4803?

Gekrepptes Papier und Vliese aus Zellstofffasern (sog. Tissue) mit einem Quadratmetergewicht pro Lage von 25 g oder weniger gehören in 4803.00.31.00.0, mit mehr als 25 g in 4803.00.39.00.0. Voraussetzung ist, dass die Rollen oder Streifen mehr als 36 cm breit sind oder die Bogen ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm messen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →