01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 4809.90?
Leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m² oder weniger in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr und einem Rollengewicht von 50 kg oder mehr gehört in 4809.90.00.10.0, sofern es die Abmessungskriterien der Anmerkung 8 zu Kapitel 48 erfüllt. Schwergewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m² in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr und einem Rollengewicht von 50 kg oder mehr gehört in 4809.90.00.20.0, sofern es die Abmessungskriterien der Anmerkung 8 zu Kapitel 48 erfüllt. Thermopapier, das nicht unter 4809.90.00.10.0 oder 4809.90.00.20.0 fällt, gehört in 4809.90.00.90.0, sofern es die Abmessungskriterien der Anmerkung 8 zu Kapitel 48 erfüllt (Rollen mit mehr als 36 cm Breite).
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 4809.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 4809.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 4809.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 4809.90
Anmerkungen (5)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
8. Zu den Positionen 4803 bis 4809 gehören nur Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder b) in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4809.90.00 | anderes: Hierher gehört Waren der Erläuterungen zu Position 4816 des HS, Teil A Ziffer 1, und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier, z. B. Papier mit Wärmetransfer-Eigenschaft, sowie gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten. Die Erzeugnisse dieser Unterposition müssen jedoch den in Anmerkung 8 zu Kapitel 48 genannten Abmessungskriterien entsprechen. |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 4809.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Thermopapier unter HS-Code 4809.90?
Leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m² oder weniger gehört in 4809.90.00.10.0, schwergewichtiges Thermopapier mit mehr als 65 g/m² in 4809.90.00.20.0, jeweils in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr und einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr. Thermopapier, das diese Merkmale nicht erfüllt, gehört in 4809.90.00.90.0, sofern es die Abmessungskriterien erfüllt. Neben diesen Merkmalen müssen Rollen nach Anmerkung 8 zu Kapitel 48 mehr als 36 cm breit sein, Bogen auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen mehr als 15 cm messen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
