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HS-Code 7208.51 – Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl

HS-Code · 6-stellig

Warmgewalzte, weder plattierte noch überzogene Flacherzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr gehören in 7208.51, wenn sie nicht in Rollen (Coils) vorliegen und mehr als 10 mm dick sind. Warmgewalzte Erzeugnisse in Rollen (Coils) mit Oberflächenmuster gehören in 7208.10, Erzeugnisse mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm in 7208.37. Die Warennummern darunter richten sich nach der Dicke über 15 mm sowie nach der Breite bei einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr warmgewalztes Flachprodukt aus Stahl zu HS-Code 7208.51?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7208.51?

Die Warennummer 7208.51.20 gilt für Erzeugnisse mit einer Dicke von mehr als 15 mm. Die Warennummern 7208.51.91 und 7208.51.98 gelten für Erzeugnisse mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, unterschieden nach der Breite: 7208.51.91 für 2 050 mm oder mehr, 7208.51.98 für weniger als 2 050 mm.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
andere, nicht in Rollen (Coils), nur warmgewalzt
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 10 mmDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von mehr als 15 mm
0 % · 5 vZTA
mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von
Kombinierte Nomenklatur2 050 mm oder mehr
0 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturweniger als 2 050 mm
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

7208.51.20mit einer Dicke von mehr als 15 mm

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Welche der 3 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7208.51

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.73,7 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7208.51

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2275/8825.07.198810. Flaches Erzeugnis aus nichtlegiertem Stahl, stranggegossen, mit den Abmessungen 1 700 mm × 6 000 × 70 mm, mit gewalzten Kanten7208
2275/8825.07.198811. Flaches Erzeugnis aus nichtlegiertem Stahl, stranggegossen, mit den Abmessungen 2 520 mm × 4 400 × 90 mm, mit geschnittenen Kanten7208

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 7208.51

Zum 01.01.2026 wurden zwei Warennummern neu eingeführt. Die übrige Warennummer blieb unverändert.

  1. 01.01.20267208.51.91neu eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von › 2 050 mm oder mehr
  2. 01.01.20267208.51.98neu eingeführt · mit einer Dicke von mehr als 10 mm bis 15 mm, mit einer Breite von › weniger als 2 050 mm

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7208.51

Welche Warennummer unter HS-Code 7208.51 gilt für Ihre Ware?

Die Warennummer richtet sich nach Dicke und Breite der Ware. Warennummer 7208.51.20 gilt für Erzeugnisse mit einer Dicke von mehr als 15 mm, 7208.51.91 für mehr als 10 mm bis 15 mm dicke Erzeugnisse mit einer Breite von 2 050 mm oder mehr und 7208.51.98 für mehr als 10 mm bis 15 mm dicke Erzeugnisse mit einer Breite von weniger als 2 050 mm.

Gilt für HS-Code 7208.51 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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