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Position 7209 – Kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel09Position

Zur Position 7209 gehören flachgewalzte, kaltgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, etwa Stahl-Coils und Bleche, die weder plattiert noch überzogen sind. Warmgewalzte Erzeugnisse gehören in Position 7208, plattierte oder überzogene Erzeugnisse in Position 7210.

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Gehört Ihr kaltgewalztes Stahlblech zur Position 7209?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7209?

Position 7209 wird zuerst danach unterteilt, ob die Erzeugnisse in Rollen (Coils) oder nicht in Rollen vorliegen; in beiden Fällen sind sie nur kaltgewalzt. In Rollen richtet sich die Unterteilung nach der Dicke: 7209.15 mit 3 mm oder mehr, 7209.16 mit mehr als 1 mm bis weniger als 3 mm, 7209.17 mit 0,5 mm bis 1 mm und 7209.18 mit weniger als 0,5 mm. Nicht in Rollen gilt dieselbe Dickenunterteilung in 7209.25, 7209.26, 7209.27 und 7209.28. Unter 7209.90 fallen andere Erzeugnisse, und zwar gelocht in 7209.90.20.00.0 und alle übrigen in 7209.90.80.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogenDiese Seite
in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt
Unterpositionmit einer Dicke von 3 mm oder mehr
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
andere
Zolltarifnummermit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm
Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von weniger als 0,35 mm
nicht in Rollen (Coils), nur kaltgewalzt
Unterpositionmit einer Dicke von 3 mm oder mehr
0 % · 0 vZTA
Unterpositionmit einer Dicke von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 3 mm
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionmit einer Dicke von weniger als 0,5 mm
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerElektrobleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummergelocht
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

7209.15mit einer Dicke von 3 mm oder mehr
7209.25mit einer Dicke von 3 mm oder mehr

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Welche der 17 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7209

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7209. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7209

Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer17 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union17 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich17 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Japan17 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Türkei17 von 17
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder15 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Indien11 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Südkorea11 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Brasilien10 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Schweiz10 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Ägypten10 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Taiwan10 von 17
senkt den ZollZollkontingent · Ukraine10 von 17
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder17 von 17
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder17 von 17
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder17 von 17
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7209

Anmerkungen (9)

Wortlaut · Kapitel 72, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: — Elektrobleche und -bänder (Unterpositionen 7209.16.10, 7209.17.10, 7209.18.10, 7209.26.10, 7209.27.10, 7209.28.10 und 7211.23.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit Ummagnetisierungsverlusten je Kilogramm von (ermittelt nach dem Epstein-Verfahren mit einem Strom von 50 Perioden und einer Induktion von 1 Tesla): — 2,1 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger, — 3,6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm, — 6 Watt oder weniger bei Blechen oder Bändern mit einer Dicke von 0,6 mm bis 1,5 mm. — Weißbleche und -bänder (Unterpositionen 7210.12.20, 7210.70.10, 7212.10.10 und 7212.40.20) sind flachgewalzte Erzeugnisse mit einer Dicke von weniger als 0,5 mm und mit einer metallischen Überzugsschicht mit einem Zinngehalt von 97 GHT oder mehr. — Werkzeugstahl (Unterpositionen 7224.10.10, 7224.90.02, 7225.30.10, 7225.40.12, 7226.91.20, 7228.30.20, 7228.40.10, 7228.50.20 und 7228.60.20) ist legierter Stahl (anderer als nicht rostender Stahl oder Schnellarbeitsstahl), der eine der folgenden Zusammensetzungen mit den angegebenen Anteilen enthält, auch mit anderen Elementen: — weniger als 0,6 GHT Kohlenstoff und 0,7 GHT oder mehr Silicium und 0,05 GHT oder mehr Vanadium oder 4 GHT oder mehr Wolfram; — 0,8 GHT oder mehr Kohlenstoff und 0,05 GHT oder mehr Vanadium; — mehr als 1,2 GHT Kohlenstoff und 11 GHT bis 15 GHT Chrom; — 0,16 GHT bis 0,5 GHT Kohlenstoff und 3,8 GHT bis 4,3 GHT Nickel und 1,1 GHT bis 1,5 GHT Chrom und …
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7209

15 der 17 Warennummern der Position 7209 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19967209.16.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  2. 01.01.19967209.16.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
  3. 01.01.19967209.17.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  4. 01.01.19967209.17.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
  5. 01.01.19967209.18.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  6. 01.01.19967209.18.91.00.0eingeführt · mit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,5 mm
  7. 01.01.19967209.18.99eingeführt · mit einer Dicke von weniger als 0,35 mm · zuletzt geändert 13.12.2015
  8. 01.01.19967209.26.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  9. 01.01.19967209.26.90.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.19967209.27.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  11. 01.01.19967209.27.90.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.19967209.28.10.00.0eingeführt · Elektrobleche
  13. 01.01.19967209.28.90.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.20067209.90.20.00.0eingeführt · gelocht
  15. 01.01.20067209.90.80eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7209

Welche Zolltarifnummer in Position 7209 gilt für kaltgewalzte Stahl-Coils mit 2 mm Dicke?

Kaltgewalzte Stahl-Coils in Rollen mit mehr als 1 mm bis weniger als 3 mm Dicke, die keine Elektrobleche sind, gehören in die Zolltarifnummer 7209.16.90.00.0. Die Erzeugnisse müssen mindestens 600 mm breit, nur kaltgewalzt und weder plattiert noch überzogen sein.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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