01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7213.91?
Die Zolltarifnummer 7213.91.10.00.0 erfasst Walzdraht von der für Betonarmierung verwendeten Art, 7213.91.20.00.0 Walzdraht von der für Reifencord verwendeten Art. Die Zolltarifnummern 7213.91.41.00.0, 7213.91.49.00.0, 7213.91.70.00.0 und 7213.91.90.00.0 unterscheiden sich nach dem Kohlenstoffgehalt: 7213.91.41.00.0 mit 0,06 GHT oder weniger, 7213.91.49.00.0 mit mehr als 0,06 GHT, jedoch weniger als 0,25 GHT, 7213.91.70.00.0 mit 0,25 GHT bis 0,75 GHT, 7213.91.90.00.0 mit mehr als 0,75 GHT.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7213.91
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7213.91?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7213.91. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7213.91
Anmerkungen (8)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 7213.91
Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 5 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20267213.91.70.00.0neu eingeführt · anderer › mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT bis 0,75 GHT
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7213.91
Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 7213.91 gilt für welche Ware?
Bei Walzdraht unter HS-Code 7213.91 hängt die Zolltarifnummer von der Verwendung ab. Für Betonarmierung gehört er in 7213.91.10.00.0, für Reifencord in 7213.91.20.00.0. Für Walzdraht „anderer“ Art unterscheiden sich die Nummern 7213.91.41.00.0 bis 7213.91.90.00.0 nach dem Kohlenstoffgehalt in GHT.
Gilt unter HS-Code 7213.91 bei der Einfuhr aus China ein Antidumpingzoll?
Ja, bei der Einfuhr aus China gilt unter 7213.91 für mindestens eine Zolltarifnummer ein Antidumpingzoll. Die Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung betrifft ebenfalls die Einfuhr aus China.
Gilt für HS-Code 7213.91 bei der Einfuhr aus allen Ländern der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern ist für diese Unterposition der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) angegeben. Er betrifft die Einfuhr und nicht die Ausfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut

