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Position 7216 – Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel16Position

Zu dieser Position gehören Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, etwa U-, I-, H-, L- und T-Profile sowie Träger und Winkelstahl. Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl gehört in Position 7215. Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl gehört in Position 7217.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 7216 gilt für Ihr Stahlprofil?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7216?

Die Position unterscheidet zuerst zwischen U-, I- oder H-Profilen und L- oder T-Profilen sowie nach der Höhe, nämlich weniger als 80 mm oder 80 mm oder mehr. Unter 80 mm gehören U-, I- oder H-Profile in die Zolltarifnummer 7216.10.00.00.0, L-Profile in die Zolltarifnummer 7216.21.00.00.0 und T-Profile in die Zolltarifnummer 7216.22.00.00.0. Ab 80 mm werden U-Profile (Unterposition 7216.31), I-Profile (Unterposition 7216.32), H-Profile (Unterposition 7216.33) sowie L- oder T-Profile (Unterposition 7216.40) getrennt. Andere Profile, die nur warm hergestellt sind, bilden die Unterposition 7216.50, und nur kalt hergestellte oder kaltfertiggestellte Profile werden in den Unterpositionen 7216.61, 7216.69, 7216.91 und 7216.99 unterteilt.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionProfile aus Eisen oder nicht legiertem StahlDiese Seite
ZolltarifnummerU-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm
0 % · 0 vZTA
L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von weniger als 80 mm
ZolltarifnummerL-Profile
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerT-Profile
0 % · 0 vZTA
U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr
UnterpositionU-Profile
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
Zolltarifnummermit einer Höhe von mehr als 220 mm
UnterpositionI-Profile
0 % · 0 vZTA
mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm
Zolltarifnummermit parallelen Flanschflächen
Zolltarifnummerandere
mit einer Höhe von mehr als 220 mm
Zolltarifnummermit parallelen Flanschflächen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionH-Profile
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm
Zolltarifnummermit einer Höhe von mehr als 180 mm
UnterpositionL- oder T-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von 80 mm oder mehr
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerL-Profile
ZolltarifnummerT-Profile
Unterpositionandere Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passt
andere
Kombinierte NomenklaturWulstflachprofile (Wulstflachstahl)
Zolltarifnummerandere
Profile, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt
Unterpositionaus flachgewalzten Erzeugnissen hergestellt
0 % · 6 vZTA
ZolltarifnummerC-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofile
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA
andere
Unterpositionaus flachgewalzten Erzeugnissen kalthergestellt oder kaltfertiggestellt
0 % · 24 vZTA
Zolltarifnummerprofilierte Bleche
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
0 % · 10 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 22 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7216

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7216. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7216

Rechts: wie viele der 22 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Schweiz17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigtes Königreich17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Südkorea17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Türkei17 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Brasilien9 von 22
senkt den ZollZollkontingent · China9 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Ägypten9 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Nordmazedonien9 von 22
senkt den ZollZollkontingent · Vereinigte Arabische Emirate8 von 22
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder17 von 22
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China1 von 22
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder22 von 22
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder17 von 22
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7216

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 72, AllgemeinesA. Die Unterscheidung zwischen gewalzten und geschmiedeten Erzeugnissen lässt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgrund einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, 7224 und 7228). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: — weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein …

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7216

21 der 22 Warennummern der Position 7216 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727216.10.00.00.0eingeführt · U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit … · zuletzt geändert 01.01.1994
  2. 01.01.19727216.21.00.00.0eingeführt · L-Profile
  3. 01.01.19727216.22.00.00.0eingeführt · T-Profile
  4. 01.01.20047216.31.10.00.0eingeführt · mit einer Höhe von 80 mm bis 220 mm · zuletzt geändert 01.01.2006
  5. 01.01.20047216.31.90.00.0eingeführt · mit einer Höhe von mehr als 220 mm · zuletzt geändert 01.01.2005
  6. 01.01.19907216.32.11.00.0eingeführt · mit parallelen Flanschflächen · zuletzt geändert 01.01.2004
  7. 01.01.19907216.32.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
  8. 01.01.19907216.32.91.00.0eingeführt · mit parallelen Flanschflächen · zuletzt geändert 01.01.2004
  9. 01.01.19907216.32.99.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
  10. 01.01.19907216.33.10.00.0eingeführt · mit einer Höhe von 80 mm bis 180 mm · zuletzt geändert 01.01.2004
  11. 01.01.19907216.33.90.00.0eingeführt · mit einer Höhe von mehr als 180 mm · zuletzt geändert 01.01.2004
  12. 01.01.19727216.40.10.00.0eingeführt · L-Profile
  13. 01.01.19727216.40.90.00.0eingeführt · T-Profile
  14. 01.01.19727216.50.10.00.0eingeführt · mit einem Querschnitt, der in ein Quadrat mit einer Seite von 80 mm passt
  15. 01.01.19947216.50.91eingeführt · Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) · zuletzt geändert 14.11.2022
  16. 01.01.19947216.50.99.00.0eingeführt · andere
  17. 01.01.19967216.61.10.00.0eingeführt · C-, L-, U-, Z-, Omega- oder Schlitzprofile
  18. 01.01.19967216.61.90.00.0eingeführt · andere
  19. 01.01.19967216.69.00.00.0eingeführt · andere
  20. 01.01.19967216.91.10.00.0eingeführt · profilierte Bleche
  21. 01.01.20047216.91.80.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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