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Position 7217 – Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Position im Zolltarif

72Kapitel17Position

Zu dieser Position gehört Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, etwa Federdraht, verzinkter Draht oder schwarzgeglühter Draht. Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl gehören in Position 7216, Halbzeug aus nicht rostendem Stahl in Position 7218.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 7217 gilt für Ihren Draht?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7217?

Die Position wird zuerst nach dem Überzug unterteilt: nicht überzogen, auch poliert (Unterposition 7217.10), verzinkt (Unterposition 7217.20) und mit anderen unedlen Metallen überzogen (Unterposition 7217.30). Die Unterposition 7217.90 erfasst alles übrige. In jeder Unterposition folgt die Trennung nach dem Kohlenstoffgehalt: weniger als 0,25 GHT, 0,25 GHT oder mehr bis weniger als 0,6 GHT sowie 0,6 GHT oder mehr. Bei weniger als 0,25 GHT trennt in 7217.10 und 7217.20 eine größte Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm von 0,8 mm oder mehr, in 7217.30 die Verkupferung (7217.30.41.00.0) von anderem Draht.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionDraht aus Eisen oder nicht legiertem StahlDiese Seite
Unterpositionnicht überzogen, auch poliert
0 % · 8 vZTA
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Zolltarifnummermit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr
Zolltarifnummermit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen
Zolltarifnummeranderer
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
Unterpositionverzinkt
0 % · 27 vZTA
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Zolltarifnummermit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
Zolltarifnummermit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
Kombinierte Nomenklaturmit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
Unterpositionmit anderen unedlen Metallen überzogen
0 % · 6 vZTA
mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Zolltarifnummerverkupfert
Zolltarifnummeranderer
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
Unterpositionanderer
0 % · 36 vZTA
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
Zolltarifnummermit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7217

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7217. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7217

Rechts: wie viele der 16 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · FHA-Partnerländer16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · China16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Europäische Union16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Türkei16 von 16
senkt den ZollZollkontingent · Ukraine16 von 16
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder16 von 16
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China2 von 16
erhöht den ZollAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · China2 von 16
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder16 von 16
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle Länder16 von 16
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder3 von 16
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder3 von 16
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7217

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7217

Die 16 Warennummern der Position 7217 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19967217.10.10.00.0eingeführt · mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
  2. 01.01.19967217.10.31.00.0eingeführt · mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen
  3. 01.01.19967217.10.39.00.0eingeführt · anderer
  4. 01.01.19967217.10.50.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
  5. 01.01.19967217.10.90eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr · zuletzt geändert 16.11.2008
  6. 01.01.19967217.20.10.00.0eingeführt · mit einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm
  7. 01.01.19967217.20.30.00.0eingeführt · mit einer größten Querschnittsabmessung von 0,8 mm oder mehr
  8. 01.01.19967217.20.50.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
  9. 01.01.19967217.20.90eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr · zuletzt geändert 16.11.2008
  10. 01.01.20047217.30.41.00.0eingeführt · verkupfert
  11. 01.01.20047217.30.49.00.0eingeführt · anderer
  12. 01.01.19967217.30.50.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
  13. 01.01.19967217.30.90.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr
  14. 01.01.20047217.90.20.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT · zuletzt geändert 01.01.2006
  15. 01.01.19967217.90.50.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 0,6 GHT
  16. 01.01.19967217.90.90.00.0eingeführt · mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 GHT oder mehr

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7217

Welche Zolltarifnummer gilt für Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl in Position 7217?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach Überzug, Kohlenstoffgehalt und größter Querschnittsabmessung. Nicht überzogener Draht mit weniger als 0,25 GHT Kohlenstoff und einer größten Querschnittsabmessung von weniger als 0,8 mm gehört in die Zolltarifnummer 7217.10.10.00.0, verzinkter Draht mit denselben Merkmalen in die Zolltarifnummer 7217.20.10.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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