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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungCBAMDual-Use

HS-Code 7218.91 – Halbzeug aus nicht rostendem Stahl

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition umfasst Halbzeug aus nicht rostendem Stahl mit rechteckigem, nicht quadratischem Querschnitt. Sie gehört zur Position 7218 und steht dort unter „andere“. Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen gehören in 7218.10 und fallen damit nicht hierher; 7218.99 ist die Nachbarnummer „andere“. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Nickelgehalt.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Halbzeug mit Rechteckquerschnitt zu HS-Code 7218.91?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7218.91?

Die Zolltarifnummer 7218.91.10.00.0 gilt für Halbzeug mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr. Die Zolltarifnummer 7218.91.80.00.0 gilt für Halbzeug mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelEisen und Stahl
PositionNicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl
andere
Unterpositionmit rechteckigem (nicht quadratischem) QuerschnittDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT
0 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7218.91

KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7218.91

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 2
2. Eisen- oder Stahlerzeugnisse, die mit Eisen oder Stahl anderer Sorten plattiert sind, werden wie Erzeugnisse der Eisen- oder Stahlsorte behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 72, Anmerkung 3
3. Durch Elektrolyse, Druckgießen oder Sintern hergestellte Eisen- oder Stahlerzeugnisse sind je nach Form, Zusammensetzung und Aussehen den Positionen für die entsprechenden warmgewalzten Erzeugnisse zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 72, Unterpositions-Anmerkung 1
1. In Kapitel 72 gelten als: a) legiertes Roheisen Roheisen, das eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthält: — mehr als 0,2 GHT Chrom, — mehr als 0,3 GHT Kupfer, — mehr als 0,3 GHT Nickel, — mehr als 0,1 GHT eines der nachstehenden Elemente, Aluminium, Molybdän, Titan, Wolfram, Vanadium; b) nicht legierter Automatenstahl nicht legierte Stähle, die eines oder mehrere der nachstehenden Elemente mit den angegebenen Anteilen enthalten: — 0,08 GHT oder mehr Schwefel, — 0,1 GHT oder mehr Blei, — mehr als 0,05 GHT Selen, — mehr als 0,01 GHT Tellur, — mehr als 0,05 GHT Bismut; c) Silicium-Elektrostahl legierte Stähle, die 0,6 bis 6 GHT Silicium und 0,08 GHT oder weniger Kohlenstoff enthalten. Mit Ausnahme von 1 GHT oder weniger Aluminium dürfen sie andere Elemente nicht mit einem Anteil enthalten, der ihnen den Charakter anderer legierter Stähle verleiht; d) Schnellarbeitsstahl legierte Stähle, die mindestens zwei der drei Elemente Molybdän, Wolfram und Vanadium mit insgesamt 7 GHT oder mehr sowie Kohlenstoff mit 0,6 GHT oder mehr und Chrom mit 3 bis 6 GHT enthalten. Sie dürfen andere Elemente enthalten; e) Mangan-Silicium-Stahl legierte Stähle, die — 0,7 GHT oder weniger Kohlenstoff, — 0,5 GHT bis 1,9 GHT Mangan und — 0,6 GHT bis 2,3 GHT Silicium enthalten. Sie dürfen andere Elemente nur mit einem Anteil enthalten, der ihnen nicht den Charakter anderer legierter Stähle verleiht.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 72, AllgemeinesA. Die Unterscheidung zwischen gewalzten und geschmiedeten Erzeugnissen lässt sich, wenn sie erforderlich ist, aufgrund einer Reihe von Merkmalen treffen (Positionen 7207, 7214, 7216, 7218, 7224 und 7228). Sofern das ganze Stück vorliegt, ist insbesondere die Veränderung des Querschnitts zu betrachten: — weist dieser Veränderungen auf, die sich nicht regelmäßig wiederholen, so handelt es sich um ein …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7218.91

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7218.91 für Halbzeug aus nicht rostendem Stahl mit rechteckigem Querschnitt?

Das richtet sich nach dem Nickelgehalt. Halbzeug mit einem Nickelgehalt von 2,5 GHT oder mehr gehört in 7218.91.10.00.0, Halbzeug mit einem Nickelgehalt von weniger als 2,5 GHT in 7218.91.80.00.0.

Gilt bei der Einfuhr unter HS-Code 7218.91 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr ist der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder angegeben. Auf dieser Seite wird er für HS-Code 7218.91 unter den Einfuhrkontrollen geführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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