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Position · 4-stellig

Position 7404 – Abfälle und Schrott aus Kupfer

Position im Zolltarif

74Kapitel04Position

Zu dieser Position gehören Abfälle und Schrott aus Kupfer, zum Beispiel Kupferschrott und Messingschrott. Raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen in Rohform gehören in Position 7403, Kupfervorlegierungen in Position 7405.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 7404 gilt für Ihren Schrott?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 7404?

Schrott aus raffiniertem Kupfer gehört in die Zolltarifnummer 7404.00.10.00.0. Schrott aus Kupferlegierungen teilt sich in Messing und andere Kupferlegierungen. Messing ist Schrott aus Kupfer-Zink-Legierungen, bei dem Zink gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT und ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT beträgt; er gehört in die Zolltarifnummer 7404.00.91.00.0. Schrott aus anderen Kupferlegierungen, also aus Kupferlegierungen, die nicht Messing sind, gehört in die Zolltarifnummer 7404.00.99.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelKupfer und Waren daraus
PositionAbfälle und Schrott, aus KupferDiese Seite
Zolltarifnummeraus raffiniertem Kupfer
0 % · 1 vZTA
aus Kupferlegierungen
Zolltarifnummeraus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 7404

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7404. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 7404

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder3 von 3
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder3 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 7404

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 74, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) Kupfer-Zink-Legierungen (Messing): Legierungen aus Kupfer und Zink, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, — muss Zink gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen; — muss ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT betragen (siehe Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber)); — muss ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT betragen (siehe Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze)). b) Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze): Legierungen aus Kupfer und Zinn, auch mit anderen Elementen. Sind andere Elemente vorhanden, muss Zinn gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen. Beträgt der Zinngehalt jedoch 3 GHT oder mehr, darf der Zinkgehalt gegenüber dem Zinngehalt vorherrschen, sofern er weniger als 10 GHT beträgt. c) Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen (Neusilber): Legierungen aus Kupfer, Nickel und Zink, auch mit anderen Elementen. Der Nickelgehalt muss 5 GHT oder mehr betragen (siehe Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)). d) Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel): Legierungen aus Kupfer und Nickel, auch mit anderen Elementen, jedoch nur 1 GHT oder weniger Zink enthaltend. Sind andere Elemente vorhanden, muss Nickel gegenüber jedem dieser anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrschen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 7404

Die drei Warennummern der Position 7404 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19727404.00.10.00.0eingeführt · aus raffiniertem Kupfer
  2. 01.01.19727404.00.91.00.0eingeführt · aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing)
  3. 01.01.19727404.00.99.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 7404

Was ist der HS-Code für Kupferschrott in Position 7404?

Kupferschrott aus raffiniertem Kupfer gehört in die Zolltarifnummer 7404.00.10.00.0. Die ersten sechs Stellen 7404.00 bilden den HS-Code, die Stellen 7 bis 10 folgen der KN und der TARIC.

Welche Zolltarifnummer gilt für Messingschrott in Position 7404?

Messingschrott gehört in die Zolltarifnummer 7404.00.91.00.0. Voraussetzung ist, dass Zink gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht, ein etwaiger Nickelgehalt weniger als 5 GHT und ein etwaiger Zinngehalt weniger als 3 GHT beträgt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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