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HS-Code 7608.10 – Rohre aus nicht legiertem Aluminium

HS-Code · 6-stellig

Rohre aus nicht legiertem Aluminium gehören in die Unterposition 7608.10 unter der Position 7608 Rohre aus Aluminium. Rohre aus Aluminiumlegierungen gehören in die Nachbarnummer 7608.20. Die Nummern darunter richten sich nach dem Verwendungszweck, etwa Gas- oder Flüssigkeitsleitungen oder bestimmte Luftfahrzeuge, und nach der Bauart, etwa ob die Rohre zusammengesetzt oder geschweißt sind.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 7608.10?

Die Zolltarifnummern 7608.10.00.11.0 und 7608.10.00.19.0 erfassen Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge. Nicht zusammengesetzte, nicht geschweißte Rohre mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT gehören in 7608.10.00.11.0, die übrigen Rohre dieser Leitungen in 7608.10.00.19.0. Gebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7608.10.00.20.0. Für die übrigen Rohre gilt 7608.10.00.80.0 bei nicht zusammengesetzten, nicht geschweißten Rohren mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT, und 7608.10.00.89.0 erfasst die übrigen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelAluminium und Waren daraus
PositionRohre aus Aluminium
Unterpositionaus nicht legiertem AluminiumDiese Seite
für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummernicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummergebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen, für bestimmte Luftfahrzeuge
7,5 % · 2 vZTA
andere
Zolltarifnummernicht zusammengesetzt, nicht geschweißt, mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT
7,5 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
7,5 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7608.10

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.32,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr
KontrolleAntidumping-/Ausgleichszollüberprüfung · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7608.10

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 76, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) | 1 Andere Elemente (63), je | 0,1 (75) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 7608.10

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 7608.10 für nicht zusammengesetzte, nicht geschweißte Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen?

Die Zolltarifnummer 7608.10.00.11.0 gilt für nicht zusammengesetzte, nicht geschweißte Rohre mit einem Aluminiumgehalt von nicht mehr als 99,3 GHT für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge. Rohre für diese Leitungen, die nicht unter 7608.10.00.11.0 fallen, gehören in 7608.10.00.19.0.

Gilt bei der Einfuhr unter HS-Code 7608.10 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) aus allen Ländern.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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