01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7804?
Die Position unterteilt sich in die Unterpositionen 7804.11 und 7804.19 für Platten, Bleche, Bänder und Folien sowie in 7804.20 für Pulver und Flitter. Bänder und Folien mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger ohne Unterlage gehören in 7804.11.00.00.0. Alle übrigen Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei, die nicht unter 7804.11 fallen, gehören in 7804.19.00.00.0. Pulver und Flitter aus Blei gehören in 7804.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7804
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7804
Anmerkungen (6)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „raffiniertes Blei“ im Sinne des Kapitels 78 gilt: Metall mit einem Bleigehalt von 99,9 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem der anderen Elemente die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: Andere Elemente Element | | Höchstgrenze in GHT Ag | Silber | 0,02 As | Arsen | 0,005 Bi | Bismut | 0,05 Ca | Calcium | 0,002 Cd | Cadmium | 0,002 Cu | Kupfer | 0,08 Fe | Eisen | 0,002 S | Schwefel | 0,002 Sb | Antimon | 0,005 Sn | Zinn | 0,005 Zn | Zink | 0,002 Andere (z. B. Te), je | | 0,001
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7804
Die drei Warennummern der Position 7804 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19727804.11.00.00.0eingeführt · Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
- 01.01.19727804.19.00.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19727804.20.00.00.0eingeführt · Pulver und Flitter
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 7804
Welche Zolltarifnummer gilt für Bänder und Folien aus Blei in Position 7804?
Bänder und Folien aus Blei mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger ohne Unterlage gehören in 7804.11.00.00.0. Alle übrigen Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei, die nicht unter 7804.11 fallen, gehören in 7804.19.00.00.0, Pulver und Flitter aus Blei in 7804.20.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen