01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7901.12?
Die Zolltarifnummer 7901.12.10.00.0 gilt für Zink mit einem Zinkgehalt von 99,95 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,99 GHT. Die Zolltarifnummer 7901.12.30.00.0 gilt für Zink mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT. Die Zolltarifnummer 7901.12.90.00.0 gilt für Zink mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7901.12
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7901.12?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 7901.12. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7901.12
Anmerkungen (6)
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Im Sinne des Kapitels 79 gelten als: a) nicht legiertes Zink: Metall mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr. b) Zinklegierungen: metallische Stoffe, in denen Zink gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 2,5 GHT beträgt. c) Zinkstaub: Staub, der durch Kondensieren von Zinkdämpfen gewonnen wird und aus kugelförmigen Partikeln besteht, die feiner als beim Pulver sind. Sie müssen mit einem Anteil von 80 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 63 µm (Mikron) hindurchgehen und 85 GHT oder mehr metallisches Zink enthalten.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1200/200119.06.2001 | Zinkstücke von ca. 2 bis 2,5 cm Länge mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT, durch Zerteilen von Stangen, Profilen oder Draht hergestellt, wurden in die Warennummer 7901.12.90 eingereiht. | 7901.12.90 |
| 1200/200119.06.2001 | Zinkkugeln mit ca. 5 cm Durchmesser, einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT, und rauer Oberfläche wurden in die Warennummer 7901.12.90 eingereiht. | 7901.12.90 |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7901.12
Welche Zolltarifnummer gilt für Zink unter HS-Code 7901.12, wenn der Zinkgehalt 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT beträgt?
Zink mit einem Zinkgehalt von 97,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT gehört in die Zolltarifnummer 7901.12.90.00.0. Für Zink mit einem Zinkgehalt von 98,5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 99,95 GHT gilt die Zolltarifnummer 7901.12.30.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
