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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 8311 – Schweiß- und Lötzusatzwerkstoffe aus Metall

Position im Zolltarif

83Kapitel11Position

Zu dieser Position gehören Drähte, Stäbe, Rohre, Platten und Elektroden aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, die mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt und zum Schweißen, Löten oder Auftragen von Metall bestimmt sind, sowie Drähte und Stäbe aus agglomeriertem Pulver unedler Metalle zum Metallisieren im Aufspritzverfahren. Aushängeschilder, Hinweisschilder und ähnliche Schilder, Zahlen und Buchstaben aus unedlen Metallen gehören in Position 8310.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8311?

Die Position ist nach Ausführung und Verwendung unterteilt. Umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen für das Lichtbogenschweißen gehören in 8311.10.00.00.0, gefüllte Drähte aus unedlen Metallen für das Lichtbogenschweißen in 8311.20.00.00.0. Umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte aus unedlen Metallen für das Löten oder das Autogenschweißen gehören in 8311.30.00.00.0. Waren dieser Position, die nicht unter die drei genannten Ausführungen fallen, gehören in 8311.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelVerschiedene Waren aus unedlen Metallen
PositionDrähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen …Diese Seite
Zolltarifnummerumhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen
2,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummergefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen
2,7 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerumhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das Autogenschweißen
2,7 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerandere
2,7 % · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8311

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8311. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8311

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8311

Die vier Warennummern der Position 8311 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728311.10.00.00.0eingeführt · umhüllte Elektroden aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen · zuletzt geändert 01.01.2011
  2. 01.01.19728311.20.00.00.0eingeführt · gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das Lichtbogenschweißen
  3. 01.01.19728311.30.00.00.0eingeführt · umhüllte Stäbe und gefüllte Drähte, aus unedlen Metallen, für das Löten oder das …
  4. 01.01.19728311.90.00.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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