01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8534?
Die Position unterscheidet zwischen Waren nur mit Leiterbahnen oder Kontakten und Waren mit anderen passiven Elementen. Bei den Waren nur mit Leiterbahnen oder Kontakten gehören Mehrlagenschaltungen in die Zolltarifnummer 8534.00.11.00.0. Die übrigen Waren dieser Gruppe, die keine Mehrlagenschaltungen sind, gehören in die Zolltarifnummer 8534.00.19.00.0. Waren mit anderen passiven Elementen gehören in die Zolltarifnummer 8534.00.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8534
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8534. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8534
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8534
Anmerkungen (7)
8. „Gedruckte Schaltungen“ im Sinne der Position 8534 sind Schaltungen, bei denen auf einem isolierenden Träger durch ein beliebiges Druckverfahren (z. B. durch Ausstanzen, Elektroplattieren oder Ätzen) oder in der Technik der „Schichtschaltungen“ Leiterbahnen, Kontakte oder andere aufgedruckte Elemente (z. B. Induktionsspulen, Widerstände oder Kondensatoren) — einzeln oder miteinander nach einem vorher festgelegten Schaltplan verbunden — aufgebracht sind, nicht jedoch Bauelemente (wie z. B. Halbleiterbauelemente), die ein elektrisches Signal erzeugen, umformen, verändern oder verstärken können. Der Begriff „gedruckte Schaltungen“ umfasst weder Schaltungen, die mit anderen als gedruckten Elementen versehen sind, noch einzelne diskrete Widerstände, Kondensatoren oder Induktionsspulen. Gedruckte Schaltungen können jedoch mit nicht durch Drucken hergestellten Anschlussstücken ausgestattet sein. Dünnschicht- oder Dickschichtschaltungen gehören zu Position 8542, wenn sie passive und aktive Elemente enthalten, die während des gleichen technologischen Vorgangs hergestellt worden sind.
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8534
Die drei Warennummern der Position 8534 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728534.00.11.00.0eingeführt · Mehrlagenschaltungen · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728534.00.19.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728534.00.90.00.0eingeführt · mit anderen passiven Elementen · zuletzt geändert 01.01.2000
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8534
Ist der HS-Code 8534.00 gleich der Zolltarifnummer?
Nein. Der HS-Code 8534.00 hat sechs Stellen, eine Zolltarifnummer hat 11 Stellen. In Position 8534 sind die Zolltarifnummern 8534.00.11.00.0, 8534.00.19.00.0 und 8534.00.90.00.0 anmeldefähig.
Wie ermittle ich den HS-Code 8534.00 für gedruckte Schaltungen?
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer bilden den HS-Code. Für gedruckte Schaltungen aus Position 8534 beginnt er mit 8534.00.
Welche Zolltarifnummer aus Position 8534 gilt für Mehrlagenschaltungen?
Mehrlagenschaltungen gehören in die Zolltarifnummer 8534.00.11.00.0. Die übrigen Waren nur mit Leiterbahnen oder Kontakten gehören in 8534.00.19.00.0, Waren mit anderen passiven Elementen in 8534.00.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen







