01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8533?
Die Position unterteilt sich zuerst nach Bauart: Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände gehören in 8533.10.00.00.0, andere Festwiderstände (alle Festwiderstände außer Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderständen) in 8533.21.00.00.0 für eine Leistung von 20 W oder weniger und in 8533.29.00.00.0 andere. Draht-Stellwiderstände einschließlich Rheostate und Potenziometer gehören in 8533.31.00.00.0 für eine Leistung von 20 W oder weniger und in 8533.39.00.00.0 andere. Andere Stellwiderstände einschließlich Rheostate und Potenziometer bilden die Unterposition 8533.40, unterteilt in 8533.40.10.00.0 für eine Leistung von 20 W oder weniger und 8533.40.90.00.0 andere. Teile sind in 8533.90.00.00.0 eingereiht.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
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Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
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02Typische Waren
Typische Waren in Position 8533
10 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8533. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Elektronisches Bauteil – 8533.21.00.00.0
Widerstand – 8533.21.00.00.0
Thermistor – 8533.21.00.00.0
Shunt – 8533.21.00.00.0
Bremswiderstand – 8533.29.00.00.0
Potentiometer – 8533.40.10.00.0
Chip-Widerstand – 8533.21.00.00.0
Dehnungsmessstreifen – 8533.21.00.00.0
Ntc-Thermistor – 8533.21.00.00.0
Varistor – 8533.21.00.00.003Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8533
Anmerkungen (7)
12. Im Sinne der Positionen 8541 und 8542 sind: a) i) „Halbleiterbauelemente“ Bauelemente, deren Arbeitsweise auf der Veränderung des spezifischen Widerstandes unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes beruht oder halbleiterbasierte Transducer. Halbleiterbauelemente können auch Baugruppen aus vielen Bauelementen umfassen, die auch mit Nebenfunktionen erfüllenden aktiven und passiven Bauelementen ausgestattet sein können. Im Sinne dieser Definition sind „halbleiterbasierte Transducer“ halbleiterbasierte Sensoren, halbleiterbasierte Aktuatoren, halbleiterbasierte Resonatoren und halbleiterbasierte Oszillatoren, bei denen es sich um Arten von diskreten Halbleiterbauelementen handelt, die eine intrinsische Funktion erfüllen und in der Lage sind, jede Art physikalischer oder chemischer Phänomene oder eine Aktion in ein elektrisches Signal bzw. ein elektrisches Signal in eine beliebige Art physikalischer Phänomene oder eine Aktion umzuwandeln. Alle in halbleiterbasierten Transducern enthaltenen Bauelemente sind auf praktisch untrennbare Weise verbunden und können auch untrennbar vereinigte, für ihren Bau oder ihre Funktion notwendige Materialien enthalten. Die folgenden Ausdrücke haben die jeweilige Bedeutung: 1) „Halbleiterbasiert“ bedeutet auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut oder hergestellt oder aus Halbleitermaterialien hergestellt, durch Halbleitertechnologie hergestellt, wobei das Halbleitersubstrat oder -material hinsichtlich Funktion und Leistung des Transducers eine wesentliche und nicht ersetzbare Rolle spielt und die Arbeitsweise auf Halbleitereigenschaften …
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8533
Die acht Warennummern der Position 8533 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728533.10.00.00.0eingeführt · Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.21.00.00.0eingeführt · für eine Leistung von 20 W oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.29.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.31.00.00.0eingeführt · für eine Leistung von 20 W oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.39.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.40.10.00.0eingeführt · für eine Leistung von 20 W oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.40.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000
- 01.01.19728533.90.00.00.0eingeführt · Teile · zuletzt geändert 01.01.2000
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8533
Welche Zolltarifnummer aus Position 8533 gilt für welche Art von Widerstand?
Kohlemasse- und Kohleschichtfestwiderstände gehören in 8533.10.00.00.0, andere Festwiderstände mit einer Leistung von 20 W oder weniger in 8533.21.00.00.0 und Draht-Stellwiderstände mit einer Leistung von 20 W oder weniger in 8533.31.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen