01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9113?
Die Position ist nach dem Material unterteilt. Uhrarmbänder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen gehören in Unterposition 9113.10, mit Zolltarifnummer 9113.10.10.00.0 für Edelmetalle und 9113.10.90.00.0 für Edelmetallplattierungen. Uhrarmbänder aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert, sind in Zolltarifnummer 9113.20.00.00.0 eingereiht. Uhrarmbänder, die weder aus Edelmetallen noch aus unedlen Metallen bestehen, gehören in Unterposition 9113.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9113
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9113. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9113
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9113
Anmerkungen (2)
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9113
Drei der vier Warennummern der Position 9113 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729113.10.10.00.0eingeführt · aus Edelmetallen
- 01.01.19729113.10.90.00.0eingeführt · aus Edelmetallplattierungen
- 01.01.19729113.20.00.00.0eingeführt · aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9113
Welche Zolltarifnummer gilt für Uhrarmbänder in Position 9113?
Das Material des Armbands bestimmt die Zolltarifnummer in Position 9113. Aus Edelmetallen gehört es in 9113.10.10.00.0, aus Edelmetallplattierungen in 9113.10.90.00.0 und aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert, in 9113.20.00.00.0. Uhrarmbänder, die weder aus Edelmetallen noch aus unedlen Metallen bestehen, gehören in Unterposition 9113.90.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

